Pflanzenschutzmittelrückstände in Kartoffeln
Untersuchungsergebnisse aus dem 1. Quartal 2005
Im Lebensmittelinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wurden im 1. Quartal 2005 insgesamt 40 Kartoffel-Proben auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Bis auf eine Kartoffelprobe aus Frankreich und eine aus Dänemark stammten sämtliche Proben aus Deutschland.
In 60 % der insgesamt 40 untersuchten Kartoffel-Proben – darunter neun Kartoffeln aus biologischem Anbau - konnten keine Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden. Von den übrigen 16 Proben (40 %) wurden in vier Proben nur Spuren eines Rückstandes gefunden. In den restlichen zwölf Proben wurde überwiegend der Wirkstoff Chlorpropham – in allen Fällen deutlich unter der Höchstmenge von 5 mg/kg - analysiert. Die bestimmten Gehalte lagen bei max. 0,7 mg/kg.
Chlorpropham soll die Auskeimung der eingelagerten Kartoffeln verhindern. Es darf nur gewerbsmäßig, z.B. in Betrieben mit Lagerhaltung, verwendet werden.
Bis Ende 2001 konnten auch Privatpersonen chlorprophamhaltige Mittel erwerben und ihre selbstgezogenen Kartoffeln für die Lagerung bestäuben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) war jedoch aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes der Auffassung, dass ein gleichmäßiges Einpudern der Kartoffeln mit dem keimhemmenden Mittel nicht möglich sei. Einzelne Kartoffeln können deutlich höhere Rückstände aufweisen; der Schutz des Verbrauchers vor erhöhten Rückständen konnte daher nicht gewährleistet werden (weitere Infos dazu finden Sie unter: http://www.bvl.bund.de/presse/dl/2004_12_03_HG_Chlorprophamhaltige_Keimhemmer.pdf)
Die gewerbliche Anwendung von Chlorpropham muss nach der Rückstandshöchstmengen-Verordnung mit der Angabe "nach der Ernte behandelt" kenntlich gemacht werden.
Zwei Proben mussten wegen fehlender Kenntlichmachung beanstandet werden.
Kartoffelsäcke