Fortbildungsveranstaltung "Tierschutzfachliche Beurteilung von Einrichtungen des Zierfischhandels"
Wer gewerbsmäßig mit Zierfischen handeln möchte, bedarf gemäß den Vorschriften des Tierschutzgesetzes (TierSchG) der Erlaubnis durch die zuständige Veterinärbehörde. Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die zuständige Veterinärbehörde kann die Erlaubnis unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilen. Im Rahmen der Überwachung überprüft die zuständige Veterinärbehörde, ob in den erlaubnispflichtigen Einrichtungen des Zierfischhandels die Grundsätze des TierSchG und die erteilten Befristungen, Bedingungen und/oder Auflagen eingehalten werden. Für die tierschutzfachliche Beurteilung solcher Betriebe durch Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sind ausreichend Kenntnisse zur Haltung bzw. zur zeitlich begrenzten Haltung („Hälterung“ zwecks Handel) von Zierfischen unerlässlich.
Der Fachbereich Fischseuchenbekämpfung des Fachdezernats Task-Force Veterinärwesen des LAVES veranstaltet vom 01. – 02. Februar 2013 eine zweitägige Fortbildung zur tierschutzfachlichen Beurteilung von Betrieben des Zierfischhandels. Bei der Fortbildung werden Grundlagen in Theorie und Praxis vermittelt, die für die tierschutzfachliche Beurteilung der Haltung wichtig sind. Darüber hinaus ist ein Erfahrungsaustausch geplant. Auf das Fortbildungsprogramm, das im Downloadbereich heruntergeladen werden kann, wird verwiesen.
Die Veranstaltung findet im Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Echem (LBZ Echem) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Echem bei Lüneburg statt.
Die Fortbildung zielt auf Amtstierärztinnen und Amtstierärzte ab, die sich im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit mit der Überprüfung von Betrieben des Zierfischhandels befassen. Eingehende Kenntnisse in Bezug auf tierschutzrechtliche Vorschriften werden vorausgesetzt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00 €. Eine ATF-Anerkennung wird beantragt. Die Anmeldung zur Fortbildung erfolgt mit Hilfe des Anmeldeformulars, das im Downloadbereich heruntergeladen werden kann. Darüber hinaus bedarf es der gesonderten Anmeldung der Teilnahme und ggf. der Übernachtung beim LBZ Echem (Frau Doris Meyn, 04139 698-118), da die Teilnahmegebühr weder Verpflegung noch Unterkunft umfasst.
Die Anzahl der maximalen Teilnehmer wurde für diese Fortbildungsveranstaltung erreicht. Nach dem 14.12.2012 eingehende Anmeldungen kommen in eine Warteliste und können leider nur bei eventuellen Absagen der bereits gemeldeten Teilnehmer berücksichtigt werden.
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