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Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg

Das Institut für Bedarfsgegenstände beschäftigt zurzeit 46 Mitarbeiter/innen und ist im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung landesweit, für einige Produktgruppen auch für andere Länder der Norddeutschen Kooperation (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein), zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von:

  • Spielwaren (für alle Länder der Norddeutschen Kooperation)
  • Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (für Niedersachsen, Bremen, Berlin, Brandenburg)
  • Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege (für alle Länder der Norddeutschen Kooperation)
  • Kosmetische Mittel (für Niedersachsen und Bremen)

Weiter ist das Institut für Bedarfsgegenstände zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von Überwachung von Wasch- und Reinigungsmitteln nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG).

In Absprache mit den zuständigen Überwachungsbehörden werden Betriebsinspektionen durchgeführt.

Das Institut für Bedarfsgegenstände bildet darüber hinaus Chemielaboranten/innen aus und ist an der Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren/innen beteiligt.
Weiterhin absolvieren Lebensmittelchemiker/innen aus Niedersachsen und Hamburg im Institut für Bedarfsgegenstände einen Teil der praktischen Ausbildung und schließen diesen mit einer praktischen Prüfung ab.

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
Am Alten Eisenwerk 2A
21339 Lüneburg
Tel.: 0 41 31/ 8300-500
Fax: 0 41 31/ 8300-590
poststelle.ifb-lg@laves.niedersachsen.de

Hier finden Sie die Anfahrtsbeschreibung des Instituts für Bedarfsgegenstände Lüneburg.

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