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Beschäftigungsmaterial für Schweine

(Stand: September 2023)

Gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) muss jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen* und faserreichen* Beschäftigungsmaterial haben, das a) das Schwein untersuchen und bewegen kann und b) vom Schwein veränderbar ist und damit seinem Erkundungsverhalten dient (Paragraf 26 Absatz 1 Nummer 1). Als Beschäftigungsmaterial im Sinne von Satz 1 Nummer 1 kann insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien dienen. (Paragraf 26 Absatz 1 Satz 2).

Diese nationale Rechtsvorgabe setzt EU-Recht um. Mit der siebten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 29.01.2021 wurde die nationale Rechtsvorgabe durch die Einfügung der Begriffe „organisch“ und „faserreich“ sowie die Auflistung der besonders geeigneten Materialien (Stroh, Heu, Sägemehl) deutlich konkretisiert. Aus dem Rechtstext geht nun eindeutig hervor, dass nur organische Materialien die Mindestanforderungen erfüllen. Zudem gibt die beispielhafte Liste der besonders geeigneten Materialien (Stroh, Heu, Sägemehl) klare Hinweise auf die gewünschten Eigenschaften der Materialien.

Auch andere organische Materialien wie zum Beispiel Baumwollseile oder Strohpresslinge können unter bestimmten Bedingungen die Mindestanforderungen erfüllen. Hierbei ist insbesondere die Darreichungsform zu berücksichtigen. Der Tierschutzdienst bietet auf dieser Seite eine tierschutzrechtliche und -fachliche Einschätzung verschiedener Beschäftigungsmaterialien an. Diese Bewertung bezieht sich auf die nationalen Mindestanforderungen, bezieht jedoch die einschlägigen Empfehlungen der EU-Kommission (Empfehlung (EU) 2016/336 in Verbindung mit der dazugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen) zur Auslegung der nationalen Rechtsbegriffe mit ein. Bewertet werden sowohl die erforderlichen Eigenschaften der Materialien als auch die erforderlichen Mindestmengen. Zudem werden Hinweise zur Darreichung des Beschäftigungsmaterials gegeben.

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In Großgruppen können Wühlbereiche mit Stroh und/oder Raufutter eingerichtet werden.

1. Bewertung der Eigenschaften der Materialien:

Gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen Beschäftigungsmaterialien „bewegbar“, „untersuchbar“, und „veränderbar“ sein und "dem Erkundungsverhalten dienen". Da insbesondere die Auslegung der Eigenschaften „bewegbar“, „untersuchbar“, und „veränderbar“ in der Vergangenheit oftmals zu Problemen geführt hat, werden diese drei Eigenschaften im Folgenden unter Berücksichtigung der oben genannten EU-Empfehlung 2016/336 ausgelegt:

  • „untersuchbar“: Das Schwein kann darin wühlen. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn das Beschäftigungsmaterial die natürliche Verhaltensweise des Wühlens fördert (bodennahes Angebot, Schweine können das Material bewühlen oder zumindest „hebeln“).;

  • „bewegbar“: Das Schwein kann den Standort / die Position des Materials verändern.;

  • „veränderbar“: Das Schwein kann Aussehen und Struktur des Materials verändern. Das Beschäftigungsmaterial kann einfach vom Schwein ins Maul genommen und ist leicht zerkaubar.;

In Tabelle 1 werden einige häufig verwendete Beschäftigungsmaterialien bezüglich der gemäß TierSchNutztV erforderlichen Eigenschaften beurteilt:

Tabelle 1

untersuchbar

bewegbar

veränderbar

Erkundungs-verhalten

organisch

faserreich

Bemerkungen

Stroh, Heu, Luzerneheu, Maissilage,

Ja,

wenn das Wühlverhalten gefördert wird beispielsweise durch Darreichung auf planbefestigtem Boden, in Automaten mit Auffangschalen oder durch Gummimatten unter Raufen

Ja

Ja

Ja

Ja Ja

Erfüllen auch die Eigenschaft „essbar“;

Sehr attraktive Materialien, die nahezu alle mit der Nahrungssuche in Zusammenhang stehende Bedürfnisse der Schweine befriedigen

Torf, Hobelspäne

Ja,

wenn das Wühlverhalten gefördert wird beispielsweise durch Darreichung auf planbefestigtem Boden

Ja

Ja,

wenn Struktur, angebotene Menge und Darreichungsform gewährleisten, dass die Schweine größere Mengen ins Maul aufnehmen und zerkauen / zerstören können

Ja,

wenn untersuchbar, bewegbar und veränderbar erfüllt

Ja Ja

Torf erfüllt auch die Eigenschaft "essbar"

Insbesondere bei der Verwendung von Torf ist auf die Keimbelastung (Mykobakterien) zu achten

Papier(schnitzel)

Ja,

wenn das Wühlverhalten gefördert wird beispielsweise durch Darreichung auf planbefestigtem Boden

Ja

Ja,

wenn Struktur, angebotene Menge und Darreichungsform gewährleisten, dass die Schweine größere Mengen / Stücke ins Maul aufnehmen und zerkauen / zerstören können

Ja,

wenn untersuchbar, bewegbar und veränderbar erfüllt

Ja Ja

Das verwendete Papier muss frei von gesundheitsschädlichen Stoffen, Rückständen,
et cetera
sein (unbedruckt, unbeschichtet, und so weiter)

Baumwollseile, Jutesäcke

Ja,

wenn diese teilweise auf dem Boden hängen, damit das Wühlverhalten gefördert wird

Ja

Ja

Ja,

wenn untersuchbar, bewegbar und veränderbar erfüllt

Ja Ja

Presslinge aus Stroh, Luzerne

Ja,

wenn das Wühlverhalten durch bodennahes Angebot gefördert wird

Ja,

wenn die Darreichungsform gewährleistet, dass die Schweine den Pressling bewegen können

Ja,

wenn die Schweine den Pressling komplett ins Maul nehmen können und der Pressling leicht (innerhalb weniger Tage) zerkaubar ist

Ja,

wenn untersuchbar, bewegbar und veränderbar erfüllt

Ja Ja

Erfüllt auch die Eigenschaft „essbar“

Beim Angebot von Presslingen in Rohrhalterungen ist darauf zu achten, dass die Öffnung so groß ist, dass die Schweine den Pressling komplett mit dem Maul umfassen können und dass die Schweine den Pressling tatsächlich hin und her schieben können

Pellets oder Cobs aus Stroh, Heu, Luzerne

Ja,

wenn das Wühlverhalten gefördert wird beispielsweise durch Darreichung auf planbefestigtem Boden oder in Automaten mit Auffangschalen

Ja

Ja,

wenn die Größe und angebotene Menge der Pellets sowie die Darreichungsform gewährleisten, dass die Schweine größere Mengen ins Maul aufnehmen und zerkauen / zerstören können

Ja Ja

Ja,

wenn Rohfasergehalt vergleichbar mit Raufutter oder Stroh (mindestens 20% in der Trockensubstanz)

Erfüllen auch die Eigenschaft "essbar"


Holz

Ja,

wenn das Wühlverhalten durch bodennahes Angebot gefördert wird (beispielsweise Hobelspäne oder frische Zweige / Äste auf dem Boden)

Ja,

wenn die Darreichungsform gewährleistet, dass die Schweine das Holz bewegen können

Ja,

wenn grünes Weichholz oder Zweige / Äste verwendet werden, die Schweine das Holz komplett ins Maul nehmen und das Holz leicht (innerhalb weniger Tage) zerkaubar ist

Ja,

wenn untersuchbar, bewegbar und veränderbar erfüllt

Ja Ja

Es sollte unbehandeltes grünes Weichholz (beispielsweise frisches Pappelholz) verwendet werden, da getrocknetes Holz härter ist und eventuell splittert

Beim Angebot von Ästen in Rohrhalterungen ist darauf zu achten, dass die Öffnung so groß ist, dass die Schweine den Ast komplett mit dem Maul umfassen können und die Schweine die Äste tatsächlich hin und her schieben können

Metallketten, Futterketten, Kunststoff-objekte

Ja,

abhängig von Darreichungsform (Bodenkontakt)

Ja

Nein

Nein

Nein Nein

Diese Materialien erfüllen als alleinige Beschäftigungsmaterialien auf keinen Fall die rechtlichen Mindestanforderungen


2. Bewertung der erforderlichen Mindestmengen für verschiedene Beschäftigungsmaterialien

Gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss jedes Schwein jederzeit Zugang zu Beschäftigungsmaterial haben. Zudem muss Beschäftigungsmaterial in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Praxis ist es jedoch sowohl für den Tierhalter als auch für die zuständige Behörde oftmals schwierig zu beurteilen, ob die einer Gruppe von Schweinen angebotene Menge an Beschäftigungsmaterial tatsächlich ausreicht, um die Bedürfnisse der Schweine zu befriedigen. Für Materialien, die verbraucht (gefressen) werden, ist es darüber hinaus nicht immer leicht festzustellen, ob der ständige Zugang gewährleistet ist. Im Weiteren werden auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und diverser Broschüren und Ratgeber Anhaltspunkte für die erforderlichen Mindestmengen gegeben.

Was ist eine ausreichende Menge?

Schweine sind gesellige Tiere und üben verschiedene Verhaltensweisen bevorzugt in der Gruppe aus. Dies gilt auch für das Erkundungsverhalten, das in engem Zusammenhang mit der Nahrungssuche steht. Dies bedeutet, dass die angebotene Menge an Beschäftigungsmaterial idealerweise ein gleichzeitiges Erkunden aller Schweine in der Gruppe ermöglichen sollte. Optimal sind beispielsweise tägliche Gaben von frischem Stroh oder Raufutter auf dem Boden. Wird zu wenig Beschäftigungsmaterial angeboten, kann dies zu Konkurrenzverhalten und Frustration bei den Schweinen führen. Daher sollten die in Tabelle zwei aufgeführten Mindestmengen auf keinem Fall unterschritten werden.

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Schweine mit Beschäftigungsmaterial

Das Angebot von Beschäftigungsmaterial auf planbefestigtem Boden kommt den natürlichen Bedürfnissen der Schweine entgegen, weil es das Wühlverhalten ermöglicht und alle Schweine sich gleichzeitig mit dem Material beschäftigen können.

Tabelle 2: Erforderliche Mindestmengen an Objekten, Raufen und Automaten zur Erfüllung der tierschutzrechtlichen Anforderungen

Beschäftigungsmaterial

Anzahl Tiere pro Beschäftigungsmöglichkeit

Objekte (Strohpresslinge, Baumwollseile, Jutesäcke)

12

Raufen (Stroh, Raufutter)

12 (pro Beschäftigungsplatz*)

Beschäftigungsautomaten / -spender

12 (pro Beschäftigungsplatz*)

* Siehe auch LAVES-Hilfestellung bei der Beurteilung von Beschäftigungsplätzen an Raufuttereinrichtungen (PDF, nicht barrierefrei) .

Ob die angebotene Menge an Beschäftigungsmaterial tatsächlich ausreicht, zeigen letztendlich die Schweine. Abhängig von den Gegebenheiten im Betrieb und dem Verhalten der Schweine muss ggf. mehr Beschäftigungsmaterial angeboten werden. In diese Beurteilung sind auf jeden Fall auch tierbezogene Indikatoren, wie beispielsweise Schwanzverletzungen, einzubeziehen. Insbesondere dann, wenn trotz Angebot der oben aufgeführten Mindestmengen Schwanzbeißprobleme auftreten und / oder kupierte Schweine gehalten werden, ist davon auszugehen, dass die obenstehenden Mindestmengen nicht ausreichen und größere Mengen an Beschäftigungsmaterial angeboten werden müssen. Untersuchungen aus der Schweiz (Zwicker et al. 2013) zeigen zum Beispiel, dass wenn Stroh in Raufen angeboten wird, der Anteil der Schweine, die sich mit dem Material beschäftigen, mit zunehmender Anzahl Raufen, die zur Verfügung stehen, steigt. Im Versuch erwies sich ein Tier-Raufen-Verhältnis von 4,5:1 als am besten geeignet. In dieser Studie konnten zwei Schweine gleichzeitig an einer Raufe stehen.

Für Beschäftigungsobjekte (beispielsweise Seile, Presslinge) gibt es Empfehlungen in verschiedenen Ratgebern. Die in Tabelle zwei genannte Mindestanforderung basiert auf der Beratungsbroschüre „Beschäftigungsmöglichkeiten für Schweine; Lösungen – Bewertungen - Kosten“ des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL-Heft 87/2010), die für alle üblichen Objekte maximal 12 Schweine pro Objekt empfiehlt. Unsere Nachbarländer Dänemark und Niederlande verlangen sogar noch mehr. In Dänemark fordert die zuständige Behörde mindestens ein Beschäftigungsobjekt für neun Tiere, in den Niederlanden muss ein Objekt pro zehn Tiere vorhanden sein. Praxisempfehlungen der niedersächsischen Landwirtschaftskammer empfehlen ein Verhältnis von sechs Schweinen pro Beschäftigungsobjekt, um das Risiko für Schwanzbeißen zu reduzieren.

Wie kann der ständige Zugang („jedes Schwein jederzeit“) gewährleistet werden?

Beschäftigungsmaterial muss so angeboten werden, dass es für alle Schweine einer Gruppe einfach zugänglich ist. Objekte müssen dabei in ausreichender Anzahl vorhanden und so angebracht sein, dass sie von mehreren Seiten für die Schweine nutzbar sind. Raufen und Spender müssen selbstverständlich jederzeit gefüllt sein und gewährleisten, dass das angebotene Material von den Schweinen einfach herausgearbeitet werden kann. Objekte sollten regelmäßig ausgetauscht und erneuert werden.

Wenn Stroh oder ähnliche Materialien auf dem Boden angeboten werden, ist die für einen ständigen Zugang erforderliche Menge jedoch schwieriger zu beurteilen. Auf jeden Fall müssen zu jeder Zeit Strohhalme auf dem Boden vorhanden sein. Dänische Wissenschaftler (Pedersen et al. 2014) untersuchten die tägliche Menge an Stroh, die notwendig ist, um einen „ständigen Zugang“ zu gewährleisten. Im Rahmen dieses Versuches wurde angenommen, dass die Mindestmenge an Stroh, die erforderlich ist, um Erkundungsverhalten bei den Schweinen zu ermöglichen, bei etwa 60 Gramm (Rest-)Stroh in einer Bucht mit 18 Mastschweinen liegt. Dies entspricht etwa drei Gramm (Rest-) Stroh pro Schwein. Den Schweinen standen in diesem Versuch 0,7 Quadratmetern (m²) Gesamtfläche pro Tier zur Verfügung, von der ein Drittel planbefestigt war. Die Ergebnisse des Versuches zeigten, dass am Anfang der Mast 80 Gramm Stroh pro Schwein pro Tag gegeben werden mussten, um unmittelbar vor der nächsten Gabe eine Restmenge von drei Gramm Stroh pro Schwein zu gewährleisten. Am Ende der Mast brauchte es bereits 290 Gramm Stroh pro Schwein pro Tag, um den ständigen Zugang sicherzustellen!

Betriebe, die mit täglichen Gaben von (relativ) geringen Mengen von Stroh oder Raufutter arbeiten, sollten somit darauf achten, dass unmittelbar vor der nächsten Gabe noch ausreichend Restmaterial vorhanden ist. Alternativ kann ein ständiger Zugang zu Beschäftigungsobjekten wie beispielsweise Jutesäcke oder Baumwollseile kombiniert werden mit täglichen Gaben von frischem Stroh oder Raufutter auf dem Boden oder in Trögen. So wird auch bei geringeren Mengen an Stroh oder Raufutter gewährleistet, dass den Schweinen ständig Beschäftigungsmaterial zur Verfügung steht, während gleichzeitig täglich frisches und attraktives Material vorgelegt wird. Praxiserfahrungen zeigen, dass solche Kombinationen von verschiedenen Beschäftigungsmaterialien besonders effektiv in der Prävention von Schwanzbeißen sind.

Siehe auch LAVES Hilfestellung bei der Beurteilung von Beschäftigungsplätzen an Raufuttereinrichtungen

3. Hinweise zur Darreichung des Beschäftigungsmaterials

Beschäftigungsmaterial soll nachhaltig das Interesse der Schweine wecken. Da der Neuheitswert das Erkundungsverhalten fördert, sollte das Material regelmäßig durch Neues beziehungsweise Frisches ersetzt werden. Stroh oder Raufutter sollte regelmäßig frisch in die Buchten gebracht werden. Objekte sollten regelmäßig ausgetauscht werden.

Das Beschäftigungsmaterial muss so angebracht werden, dass es von allen Schweinen mit dem Maul bewegt und bearbeitet werden kann. Dabei müssen die Schweine das Beschäftigungsmaterial in physiologischer Körperhaltung untersuchen, bewegen und verändern können. Schweine müssen Objekte wie beispielsweise Weichholzäste einfach ins Maul nehmen und innerhalb von wenigen Tagen komplett zerkauen können. Der Durchmesser der Objekte muss somit auf die Größe beziehungsweise das Alter der Schweine abgestimmt sein. Wie oben bereits erwähnt, müssen Beschäftigungsmaterialien das Wühlverhalten der Schweine fördern. Hierzu müssen sie auf dem Boden, mit Bodenkontakt oder zumindest bodennah (beispielsweise separate Platten, Tröge, Automaten auf dem Boden) angeboten werden. Wird das Beschäftigungsmaterial nicht freiverfügbar in der Bucht angeboten, sondern bspw. in Rohrhalterungen oder Raufen eingebracht, ist insbesondere darauf zu achten, dass die Öffnungen bzw. die Stababstände so beschaffen und angeordnet sind, dass es den Schweinen unter Beachtung der Materialeigenschaften möglich ist, eine adäquate Menge herauszuarbeiten. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn die Öffnungen oder Stababstände mindestens so groß sind, wie die Rüssel der Schweine.

Beschäftigungsmaterial muss zudem gesundheitlich unbedenklich und sauber sein. Werden Materialien wie beispielsweise Hobelspäne oder Papier verwendet, ist darauf zu achten, dass diese unbehandelt sind. Holzzweige oder -äste dürfen nicht zu hart sein oder splittern. Die Platzierung des Beschäftigungsmaterials in der Bucht sollte selbstverständlich unter Berücksichtigung der Buchtenstruktur erfolgen. Mit Kot verschmutztes Beschäftigungsmaterial ist nicht nur unhygienisch, sondern auch für die Schweine uninteressant und sollte ausgetauscht werden.

Weitere, ausführliche Empfehlungen können die Beratungsbroschüren „Beschäftigungsmöglichkeiten für Schweine; Lösungen – Bewertungen - Kosten“ des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL-Heft 87/2010 und 112/2016) oder dem EU-Lernmodul im Internet entnommen werden.

Literatur

  • Bettina Zwicker, Roland Weber, Beat Wechsler. ART-Bericht 762. Beschäftigungsmaterialien für Mastschweine

  • Beratungsbroschüre „Beschäftigungsmöglichkeiten für Schweine; Lösungen – Bewertungen - Kosten“ des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL-Heft 87/2010)

  • Lene J. Pedersen, Mette S. Herskin, Björn Forkman, Ulrich Halekoh, Kristian M. Kristensen, Margit B. Jensen. How much is enough? The amount of straw necessary to satisfy pigs’ need to perform exploratory behaviour. Applied Animal Behaviour Science 160 (2014) 46–55


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