Elektrofischereilehrgang
Für das Anmeldeverfahren und die Durchführung des Lehrgangs ist die Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.09.1999 im Niedersächsischen Ministerialblatt maßgeblich.
Demnach ist von den Bewerberinnen und Bewerbern, die vor Lehrgangsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, der Nachweis einer Lehrgangsqualifikation (Fischereischein, Fischerprüfung, Ausbildung zum Fischwirt oder Fluss- und Seenfischer, Biologiestudium mit dem Schwerpunkt Fischereibiologie) zu erbringen.
Weiterhin wird der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, benötigt. Vor dem 31. März 2015 abgelegte Erste-Hilfe-Kurse müssen über acht Doppelstunden durchgeführt worden sein. Seit dem 1. April 2015 muss die Dauer des Erste-Hilfe-Kurses neun Übungsstunden umfassen.
Die Teilnahmegebühr für den fünftägigen Elektrofischereilehrgang beträgt voraussichtlich 166,17 Euro.
Der Lehrgang für den Erwerb des Elektrofischereischeins ist als Maßnahme der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Mitarbeiter/-innen und als Maßnahme der beruflichen Bildung gemäß § 10 Absatz 1 Niedersächsisches BildungsurlaubsgesetzNBildUG) anerkannt.
Veranstaltungsort ist das Landwirtschaftliche Bildungszentrum (LBZ) in Echem bei Lüneburg, eine Einrichtung der Landwirtschaftkskammer Niedersachsen.
Terminhinweis:
Der nächste Lehrgang findet 2025 statt. Weitere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit.
Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie auf der gesonderten Seite "Informationen zum Interessenbekundungs- und Antragsverfahren" unter "Aktuelles".
Elektrofischerei in der Emmer