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Fachdezernat Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst

Ein Aufgabenschwerpunkt der Tierarzneimittelüberwachung ist die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken. Die regelmäßige Kontrolle dieser Betriebe erfolgt im Rahmen eines bundeseinheitlich für die Arzneimittelüberwachung festgelegten Qualitätsmanagementsystems. Zweck dieser Inspektionen ist die Prüfung, ob in den tierärztlichen Praxen die arzneimittelrechtlichen und betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen sowie die einschlägigen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes eingehalten werden. Gemeinsam mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wird außerdem die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorschriften in Bezug auf den Einsatz von Tierimpfstoffen geprüft. Daneben finden Kontrollen in Betrieben statt, die mit Stoffen handeln, die als Tierarzneimittel verwendet werden können.

Der Rückstandskontrolldienst nimmt landesweit eine koordinierende, beratende und auswertende Funktion bezüglich der Rückstandsüberwachung wahr. Eine zentrale Aufgabe des Rückstandskontrolldienstes ist die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplans. Hierbei bewährt sich die enge Verzahnung mit der Tierarzneimittelüberwachung. Der Rückstandskontrolldienst übernimmt vielfach auch koordinierende Funktionen in Krisenzeiten oder bei landesweiten Untersuchungsprogrammen.

Das Antibiotikaminimierungskonzept wurde in den Jahren 2015 bis 2021 als ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Tierarzneimittelüberwachung umgesetzt. Dazu gehörte die Prüfung von Maßnahmenplänen und Vor-Ort-Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben. Zur Bewältigung der Aufgabe wurde durch das LAVES die „Minimi“ Datenbank geschaffen. Die Datenbank dient der Verwaltung, Prüfung und Dokumentation der jährlich anfallenden Zahl von circa 11.000 Maßnahmenplänen und der Kontrolle von circa 1500 landwirtschaftlichen Betrieben und Nutztierarten.

Die Zuständigkeit für die Antibiotikaminimierung wechselte im Jahr 2022 in Niedersachsen zu den Kommunen . Die „Minimi“ Datenbank wird seither den Kommunen durch das LAVES zur Verfügung gestellt. Das LAVES steht seitdem den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Beratungsstelle für Fragen zur Antibiotikaminimierung, den Support und die Datenpflege für die „Minimi“ Datenbank zur Verfügung.

Weitere Aufgaben des Dezernates sind die amtliche Beobachtung von Ausnahmegenehmigungen gemäß §68 Abs. 1 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, die Überwachung der nicht produktbegleitenden Werbung für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse und die Niedersächsische Kontaktstelle Internethandel. Diese wurde für die Zusammenarbeit mit der im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelten, länderfinanzierten Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“ (G@ZIELT) im LAVES eingerichtet. Ziel dieser Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist es, einen Marktplatz im Internet zu schaffen, der eine ähnlich hohe Produktsicherheit wie der konventionelle Handel bietet.


Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dez. Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst

Postfach 9262
26140 Oldenburg

Tel.: 04 41/ 5 70 26-0
Fax: 04 41/ 5 70 26-179
poststelle@laves.niedersachsen.de

Hier finden Sie die Anfahrtsbeschreibung des Dez. Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst.

Foto des Haupteingangs der LAVES-Zentrale am Stau 75 in Oldenburg   Bildrechte: © LAVES

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