Diagnostik von Wildtierkrankheiten in Niedersachsen – Fallwild, dem Tod auf der Spur?
Wildtierkompetenzzentrum Hannover geht Krankheits- und Todesursachen auf den Grund
Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES werden seit 1992 Untersuchungen an einheimischen Wildtieren vorgenommen.
Dabei geht es sowohl um die Klärung von Krankheits- und Todesursachen von Einzeltieren als auch im Rahmen sogenannter Monitoring-Überwachungsprogramme um spezielle Erregernachweise an bestimmten Tierarten in großem Umfang.
Was in der Überschrift wie nach einem Kriminalroman klingt, ist gar nicht so weit hergeholt.
In jedem Revier oder im heimischen Garten kommt es zu mehr oder weniger vielen Todesfällen. Doch was genau ist die Ursache des Todes? Ein Herz- und Kreislaufversagen? Aber ist das die eigentliche Ursache für den Tod? Steckt eventuell sogar ein für den Bestand gefährlicher Krankheitserreger dahinter, oder handelt es sich um ein Einzeltierschicksal? Sind Personen, die die toten Tiere einsammeln, sogar selbst gefährdet, und liegt somit möglicherweise eine Zoonose vor?
Licht ins Dunkel könnte eine Untersuchung des verendeten Tieres durch Fachleute des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bringen. Das Wildtierkompetenzzentrum Hannover (WiKo Hannover) des Lebensmittel- und Veterinärinstituts Braunschweig/Hannover am Standort Hannover ist spezialisiert auf die Diagnostik von Wildkrankheiten.
Neben ganzen Tierkörpern können auch einzelne Organe in Augenschein genommen werden. Allerdings ist das Untersuchungsspektrum bei der Einsendung einzelner Organe in der Regel eingeengt. Beispielsweise ist nicht jede Verhaltensauffälligkeit durch eine Erkrankung des Nervensystems bedingt. Vielmehr könnten Erkrankungen der Leber oder der Nieren dahinter stecken. Folgerichtig ist die Einsendung lediglich eines Organs in seiner Aussagefähigkeit bezüglich einer Erkrankungs- oder Todesursache des Tieres immer eingeschränkt, während bei Untersuchungen ganzer Tierkörper komplexere und zielgenauere Aussagen getroffen werden können.
Neben einer makroskopischen (Untersuchung mit dem unbewaffneten Auge) und gegebenenfalls feingeweblichen Untersuchung wird Fallwild auf das Vorkommen bakterieller, viraler und parasitärer Krankheitserreger hin überprüft. Auch können Untersuchungen auf mögliche giftige Substanzen durch die Mitarbeitenden des LAVES eingeleitet werden. Der Hygienestatus eines Tieres, also dessen Verzehrsfähigkeit, wird jedoch nicht erfasst, da die Beurteilung von Tierkörpern oder Organen im Hinblick auf ihre Tauglichkeit zum Verzehr den regionalen Veterinärämtern obliegt.
Das Einfrieren von Tierkörpern oder Organen stellt in der Regel meist kein Problem dar, kann jedoch dazu führen, dass manche Krankheitserreger nicht mehr nachgewiesen werden können.
Die Untersuchung ist gebührenfrei, wenn der Tierkörper oder einzelne Organe beim zuständigen Veterinäramt angemeldet werden und dieses dem LAVES einen amtlichen Auftrag erteilt.
Gefallene Tiere können zur Untersuchung an folgende Adresse eingeschickt werden:
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
Eintrachtweg 17
30173 Hannover
Für den Versand mit Post oder Bahn muss das verendet aufgefundene oder krank erlegte Stück Wild auslaufsicher in einer Plastiktüte oder ähnlichem verpackt werden. Sicherheitshalber sollte der Karton noch zusätzlich mit saugfähigem Material wie Zeitungspapier, Holzwolle, Sägemehl oder ähnlichem aufgefüllt werden. Als Anschreiben muss ein ausgefülltes Untersuchungsformular für Wild dem Tierkörper beigelegt werden. Das Schreiben ist ebenfalls vor möglichen anfallenden Flüssigkeiten beispielsweise durch eine Plastiktüte oder Klarsichtfolie zu schützen.
Das Formular für Wildtieruntersuchungen ist unter folgendem Link: Formular für Wildtieruntersuchungen (PDF, nicht barrierefrei) verfügbar oder auf der Homepage der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.. Wichtig ist es, den Fundort sowie etwaige Auffälligkeiten zu nennen und auf einen vor dem Tod des Tieres stattgefundenen Personenkontakt (zum Beispiel Biss durch einen Fuchs) hinzuweisen. Auch darf eine vollständige Adresse mit Telefonnummer der Einsenderin oder Einsender nicht fehlen.
Nach Abschluss der Untersuchungen erhalten sowohl die Einsendenden als auch der zuständige Landkreis einen schriftlichen Befund. Neben Angaben über mögliche Krankheits-/Todesursachen werden Aussagen über potentielle Krankheitserreger getroffen und ob mit erhöhten Fallwildzahlen zu rechnen ist. Auch auf ein mögliches Gefährdungspotential für die Einsendenden (Stichwort Zoonose) wird, sofern erforderlich, eingegangen. Je nach aktuellem Aufkommen ist der schriftliche Befund nach circa zwei bis drei Wochen fertig gestellt. Bei Füchsen kann sich dieser Zeitraum um eine Woche verzögern, da der Tierkörper zunächst circa fünf bis sieben Tage bei -80°C zur Abtötung potentiell vorhandener Fuchsbandwürmer eingefroren wird. In dringenden Fällen, zum Beispiel beim Auftreten von gefährlichen Krankheiten oder Zoonosen werden die Einsendenden vorab per Telefon kontaktiert.
Bei Unklarheiten oder Fragen zu der Einsendung können Sie gerne unter der auf dem Formular angegebenen Telefonnummer 0511-288970 anrufen.
Was ist eine Zoonose?
Eine Zoonose ist eine vom Tier zum Mensch und vom Mensch zum Tier übertragbare Infektionskrankheit. Sie kann vom Menschen auf ein Tier (Anthropozoonose) oder vom Tier auf einen Menschen (Zooanthroponose) übertragen werden.