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Tierschutzrelevante Untersuchungen im LAVES

Zur Feststellung von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechtes werden Untersuchungen in Niedersachsen schwerpunktmäßig im Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES durchgeführt. Sie dienen vorrangig der Feststellung von Schäden, die durch spezielle pathologisch-anatomische und feingewebliche Methoden bestimmt werden können. Sinngemäß ist daher die Zuständigkeit dem Fachbereich 21 (Pathologie, Histologie, Tierschutz) zugeordnet.

Bedingt durch die Tatsache, dass sich im Einzugsgebiet des Veterinärinstituts Oldenburg Regionen mit der höchsten Viehdichte Deutschlands befinden, enthält die überwiegende Zahl der Untersuchungsaufträge Fragestellungen, die eng mit der Intensivhaltung von landwirtschaftlichen Nutztieren in Verbindung stehen. Solche als Technopathien bezeichneten Schäden entstehen vorrangig durch ungeeignete Haltungs- bzw. Transportbedingungen. Im weiteren Sinne zählen zu den Technopathien außerdem Amputationen, die an Tieren vorgenommen werden, damit diese in speziellen Intensivsystemen wirtschaftlich vorteilhaft gehalten werden können. Auch die Tötung von Tieren kann als (weitestgehender) Eingriff angesehen werden. Spätestens seit Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz werden auch diese Schäden wieder intensiv und kontrovers diskutiert.

Untersuchungsaufträge dieser Art werden einerseits im Rahmen der Amtshilfe für Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, für andere Ordnungsbehörden sowie für Staatsanwaltschaften durchgeführt und dienen damit der Rechtsfindung bei der Verfolgung von Verstößen gegen geltende Vorschriften. Zum anderen erfolgen systematische Erhebungen an größeren Tierhaltungen mit dem Ziel, Grundlagen für die Beurteilung von Handlungen am Tier zu erlangen und diese tierschutzrechtlich beurteilen sowie in die Formulierung von Rechtsvorschriften einbeziehen zu können. Häufig werden jedoch tierschutzrelevante Befunde zunächst an Fällen des normalen Probenmaterials lediglich als Nebenbefund erhoben, dann jedoch an die zuständige Dienststelle berichtet. In jedem Falle erfolgt eine gutachtliche Bewertung der festgestellten Schäden hinsichtlich der Schmerzen und Leiden, die den Tieren entstehen.

Schwerpunkte systematischer Erhebungen und tierschutzrechtlicher Beurteilungen in den vergangenen Jahren waren:

  • Technopathien bei der Haltung von Moschusenten und anderem Wirtschaftsgeflügel (Skelettveränderungen, Sohlenballengeschwürs- und Brustblasenbildung usw.),

  • Amputationen bei Nutztieren (Kürzen des Schnabels bei Wirtschaftsgeflügel, Abkneifen der Haken- und Eckschneidezähne bei Saugferkeln, Amputation des Schwanzes bei Schweinen und Jungbullen),

  • Tötungsmethoden bei männlichen Hühner-Eintagsküken von Legerassen,

  • Bolzenschussbetäubung bei Wasserbüffeln im Zuge der Schlachtung,

  • Eignung derzeitig gebräuchlicher Tötungsmethoden von nicht mehr fluchtfähigem jagdbarem Wild.

Daneben kommen gelegentliche Fälle aus einem breiten Tierartenspektrum zur Untersuchung. Im Vordergrund stehen dabei Schäden, die durch Vernachlässigung der Pflege eintreten und zu denen auch die unterbliebene sachkundige Behandlung von Erkrankungen gehört, wie auch Schäden, die aus vorsätzlich vorgenommenen Handlungen, z.B. Quälerei und Tötung ohne vernünftigen Grund bzw. Tötung mit nicht zugelassenen Methoden (Vergiftungen, Schußverletzungen) resultieren.

Im Jahr 2002 wurden 317 Proben aus 22 Aufträgen untersucht, im Jahr 2003 waren es 102 Proben aus 50 Aufträgen. Relevante pathologische Veränderungen werden in der Regel fotografisch dokumentiert und den Gutachten zum besseren Verständnis beigefügt. Aus dem Probenmaterial hat sich inzwischen ein reichhaltiges Sortiment von Dokumenten und bildlichen Darstellungen angesammelt, welches als Referenzsammlung sowie als Grundlage für Ausbildung und Publikationen dient.

Als Beispiel eines Auftrages mit tierschutzrelevanter Fragestellung soll folgender Fall dienen:

Eingeliefert wurde der Körper einer Stute, die tot auf der Weide aufgefunden worden war. Das Tier war aus einer tiefen, in horizontaler Richtung verlaufenden und bis zum Knochen reichenden Zusammenhangstrennung an der Vorderseite des rechten Ellenbogens verblutet (Abb.1). Die spektakuläre Art der Wunde ließ zunächst den Verdacht zu, dass eine vorsätzliche und damit tierschutzrelevante Handlung vorlag ("Pferderipper").

Aufgrund des Polizeiberichtes und der Befunde bei der Zerlegung konnte Fremdeinwirkung sicher ausgeschlossen werden. Vielmehr zeigte die Untersuchung des Unterarmknochens eindeutig, dass eine Sägeverletzung durch einen drahtähnlichen rostigen Gegenstand zur Durchtrennung von Weichteilgeweben und dem oberen Teil der Elle geführt haben mußte (Abb.2).

Tiefe Verletzung durch Stacheldraht  
Tiefe Verletzung durch Stacheldraht
Sägeverletzung am Knochen  
Sägeverletzung am Knochen

Auf der Weide wurde ein 150 Meter langer, loser, verrosteter Stacheldraht gefunden, der von einer ehemaligen Einfriedung stammte. Am Draht waren eindeutig Blutspuren und Haare der Stute nachweisbar. In der Schlußfolgerung ergab sich, dass sich das Tier im Draht verfangen haben und in Panik geraten sein mußte. Bei der Flucht hatte es sich den Draht über mehrere Meter durch die Vordergliedmaße gezogen.

Der ursprünglich bestehende Verdacht auf eine vorsätzliche Beibringung der Wunde konnte durch die Untersuchung des Tierkörpers ausgeräumt werden. Allerdings ist die Unachtsamkeit des Tierhalters, der den Draht von der Weide hätte entfernen müssen, bevor das Pferd dort eingebracht wurde, als Verstoß gegen §2 des Tierschutzgesetzes zu werten.

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