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Tierschutzdienst

Der Tierschutzdienst wurde im Februar 1995 eingerichtet, um insbesondere die Veterinärbehörden des Landes Niedersachsen bei der Durchführung und Umsetzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen zu beraten und zu unterstützen. Er befasst sich zum größten Teil mit Anfragen zur Nutztierhaltung (Säugetiere und Geflügel) aber auch zu anderen Tierarten, wie Vögel, Fische, Wild-, Haus- und Heim-, Zoo- und Zirkus- sowie Pelztiere und Wirbellose. Darüber hinaus werden folgende Aufgabenbereiche erfasst: Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten bei tierschutzrelevanten Sachverhalten, gutachterliche Stellungnahmen zu Rechtsetzungsvorhaben, Ausarbeitungen von Vorschlägen zur Förderung tiergerechter Haltungssysteme in der Landwirtschaft, Erstellung von Literatursammlungen zu tierschutzrelevanten Sachverhalten, Aufbau einer Datenbank über tierschutzrechtliche Gerichtsurteile, Bußgeldverfahren und ähnliche, Erarbeitung von Leitlinien für Tierhaltungen.

Milchkühe stehen im Offenstall   Bildrechte: © Countrypixel – stock.adobe.com
Milchkühe im Offenstall

Bisher wurden Empfehlungen für die ganzjährige Weidehaltung von Schafen, Rindern und Pferden erarbeitet. Die "Tierschutzrelevanten Mindestanforderungen für die intensive Putenmast" waren Grundlage für die im Januar 1999 zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft Landesverband e.V. abgeschlossenen freiwilligen Vereinbarung über Mindestanforderungen in der Putenhaltung.

Der von einer Arbeitsgruppe des Tierschutzdienstes Niedersachsen erstellte Leitfaden über "Tierschutz im Zirkus - Erfassung, Überwachung und Erlaubniserteilung" ging länderübergreifend in die Beratungen der "AG Zirkus" der Arbeitgemeinschaft der für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden ein.

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit bildeten die Erarbeitung der Leitlinien für die Schweinehaltung durch die Arbeitsgruppe zum "Tierschutz in der Schweinehaltung", die gemeinsam mit dem Staatlichen Museum für Naturkunde und Vorgeschichte Oldenburg und dem Institut für Haustierkunde der Universität Kiel erstellte Sonderausstellung "Haustiere: das größte Experiment der Menschheit" einschließlich Katalog sowie die mit dem Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverband geplanten und durchgeführten Fachgespräche zum Schnabelkürzen bei Puten, Moschusenten und Legehennen.

Im Mai 2007 konnte die in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Tierärztlichen Hochschule Hannover, kommunalen Veterinärbehörden, dem Tierschutzbeirat und des Tierschutzdienstes beim LAVES, erarbeiteten "Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung" veröffentlicht werden. Die Überarbeitung der "Empfehlungen für die ganzjährige Weidehaltung von Schafen" wurde im März 2009 abgeschlossen.

Legehennen in Bodenhaltung Bildrechte: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com
Legehennen in Bodenhaltung

Die Veröffentlichung und Verbreitung der Empfehlungen, ergänzt durch Vorträge und Artikel in Fachzeitschriften haben den beratenden Tierschutzdienst zu einer fest etablierten Einrichtung innerhalb der Veterinärverwaltung im Lande Niedersachsen werden lassen. Er wird intensiv von Veterinär-, aber auch von Naturschutzbehörden, der Polizei, von wissenschaftlichen Einrichtungen, Verbänden und Institutionen, wie zum Beispiel berufsbildenden Schulen oder Landwirtschaftskammern genutzt.

Bei der Bearbeitung der Anfragen kann auf eine umfangreiche Sonderdruck- und Diasammlung, auf Fachbücher sowie eine Datenbank zu tierschutzrelevanten Gerichtsurteilen und Bußgeldverfahren des Tierschutzdienstes zurückgegriffen werden. Das seit 1998 im zweijährigen Rhythmus in Oldenburg stattfindende Niedersächsische Tierschutzsymposium mit Betriebsbesichtigungen ist inzwischen zu einer fest etablierten Veranstaltung im Fortbildungsprogramm für Amtstierärzte geworden.

Mit Wirkung vom 01. März 2003 wurden dem Tierschutzdienst Aufgaben aus dem Tätigkeitsbereich des bisherigen Landesbeauftragten für den Tierschutz übertragen, die vor allen Dingen die Zusammenarbeit mit und die Unterstützung von Tierschutzverbänden und -vereinen betreffen.

Seit der Auflösung der Bezirksregierungen Anfang 2005 ist der Tierschutzdienst neben seiner beratenden Tätigkeit auch für Tierversuchsangelegenheiten zuständig. Hierzu zählt die Bearbeitung genehmigungs- und anzeigepflichtiger Tierversuche und Vorhaben, die Geschäftsführung der beratenden Ethikkommision nach § 15 (1) Tierschutzgesetz (TierSchG) einschließlich der Bestellung neuer Mitglieder, Erteilung von Ausnahmen nach § 9 (1) Satz 4 und Einfuhrgenehmigungen gemäß § 11 a (4) TierSchG.

Die Aufgaben werden themenbezogen von den drei Standorten des Dezernats 33 in Lüneburg und Oldenburg bearbeitet.

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