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Urlaub und Heimtier

Wohin mit dem Haustier in den Ferien?


Obwohl das Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres verboten ist, werden in Deutschland jährlich tausende von Haustieren – vor allem Hunde und Katzen – von ihren Besitzern ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen. Dies geschieht meistens zur Reisezeit, wenn sich Tierhalter nicht rechtzeitig um eine geeignete Unterbringung gekümmert haben. Die Tiere landen dann in den zu dieser Zeit häufig ohnehin überfüllten Tierheimen, erleiden im Straßenverkehr schwerwiegende Verletzungen oder verenden im schlimmsten Fall. Dabei gibt es immer mehr gute und kostengünstige Unterbringungsmöglichkeiten beziehungsweise Möglichkeiten, das Haustier in den eigenen vier Wänden betreuen zu lassen.

Urlaubsbetreuung zu Hause

Futterautomaten keine Alternative

Unterbringung in einer Tierpension

Das Haustier mit in den Urlaub nehmen

Reise mit dem Auto

Reise mit dem Flugzeug

Reise mit der Bahn

Aktuelle Einreisebestimmungen

Mitnahme von Straßenhunden


Mit Huskies auf Radtour Bildrechte: © LAVES

Ob das Haustier seine Besitzer in den Urlaub begleiten sollte, hängt in erster Linie davon ab, um welche Tierart es sich handelt und wohin die Reise gehen soll. Hunde sind sicherlich gerne mit ihrem "Rudel" unterwegs, denn diese Tierart ist eng an ihre Bezugsperson gebunden.


Urlaubsbetreuung zu Hause

Die meisten Katzen dagegen fühlen sich in ihrem vertrauten Revier am wohlsten; sie reagieren häufig gestresst auf einen Umgebungswechsel. Deshalb sollte ein Urlaub mit Katze im Normalfall nur bei längerem Aufenthalt an einem dem Tier bekannten Ort (zum Beispiel einer Ferienwohnung) in Betracht gezogen werden.

Für Kaninchen, Meerschweinchen und andere Kleinsäuger sowie Vögel empfiehlt es sich im Allgemeinen, eine Urlaubsbetreuung zu Hause, am besten in den eigenen vier Wänden zu organisieren.

Sofern sich keine Nachbarn oder Freunde finden, die Fütterung und Pflege der Hausgenossen zu übernehmen, gibt es vielerorts organisierte Gruppen oder Vereine, die eine Tierbetreuung in der Reisezeit anbieten. Der Deutsche Tierschutzbund zum Beispiel hilft mit der Aktion "Nimmst du mein Tier, nehm ich Dein Tier" bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft.


Futterautomaten keine Alternative

Futterautomaten, egal für welche Tierart, stellen keine Alternative zur Betreuung durch Menschen dar. Versagt die Technik, ist das Tier eventuell über einen längeren Zeitraum unversorgt. Erkrankt das Tier oder verletzt es sich, bleibt dies unbemerkt. Auch Aquarien und Terrarien dürfen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, denn sie hängen von einer funktionierenden Technik ab, die entsprechend zu kontrollieren und zu pflegen ist. Mindestens einmal täglich muss auch hier nach dem Rechten gesehen werden, um das Wohlergehen der Bewohner zu gewährleisten.


Kaninchen Bildrechte: © LAVES
Futterversorgung sicherstellen Bildrechte: © LAVES

Unterbringung in einer Tierpension

Die Unterbringung in einer Tierpension kann für Hunde, Katzen und andere Heimtiere eine geeignete Alternative sein, wenn die Versorgung zu Hause nicht möglich ist.

Bei der Auswahl eines Quartiers sollten der Tierart entsprechend folgende Fragen zufriedenstellend beantwortet werden:

  • Verfügen die Mitarbeiter über die notwendige Sachkunde (schriftlicher Nachweis)?
  • Wie viele Tiere muss eine Betreuungsperson versorgen?
  • Ist eine adäquate tiermedizinische Versorgung im Notfall gewährleistet?
  • Werden die gängigen Impfungen verlangt?
  • Werden Vorlieben des Tieres erfragt und beachtet?
  • Sind die Unterkünfte sauber, beheizbar und ausbruchsicher?
  • Ist regelmäßiger Auslauf möglich und erfolgt regelmäßiger Kontakt zu Mensch und Artgenossen?

Zu beachten ist, dass viele Pensionen eine Kastration von Katzen und Katern voraussetzen. Hündinnen sollten während des Aufenthaltes in einer Tierpension möglichst nicht läufig sein oder läufig werden.

Adressen und Kontakte zu geeigneten Pensionen/Unterkünften können zum Beispiel beim Tierarzt, in Tierheimen oder bei Tierschutzvereinen in der Umgebung erfragt werden. Auch im Internet findet sich eine Vielzahl von Angeboten für eine private Haustierbetreuung. Wichtig ist hierbei, sich im Vorfeld gründlich über die ausgewählte Organisation zu informieren. Unabhängig davon, wo das Tier in Obhut gegeben wird, ist es unerlässlich, die Urlaubsadresse und die Adresse des behandelnden Tierarztes zu hinterlassen.

Schildkröten Bildrechte: © LAVES
Meerschweinchen Bildrechte: © LAVES

Das Haustier mit in den Urlaub nehmen

Soll das Haustier mit in den Urlaub reisen, gibt es einige Aspekte, deren Beachtung die Reiseplanung und den Reiseverlauf erleichtern und den Urlaub tatsächlich für alle zur wohlverdienten Erholung werden lassen:

  • Die Mitnahme eines Tieres in die Urlaubsunterkunft muss erlaubt sein.
  • Im Vorfeld sollten beim Tierarzt ausführliche Informationen über verbreitete Haustierkrankheiten am Reiseziel eingeholt werden.
  • Zusammenstellen einer Reiseapotheke und rechtzeitige Durchführung prophylaktischer Maßnahmen in Absprache mit dem Tierarzt.
  • Sicherstellung aller nötigen Voraussetzungen für die Einreise in das Zielland (zum Beispiel Impfungen, Heimtierausweis, Kennzeichnung, gegebenenfalls Leinenzwang und/oder Maulkorbpflicht).
  • Bei starker Nervosität des Tieres kann es im Einzelfall hilfreich sein, in enger Absprache mit dem Tierarzt ein beruhigendes Medikament einzusetzen (Vorsicht bei Flugreisen!). Es empfiehlt sich, die Wirkung des Mittels vor Antritt der Reise zu testen.
  • Geht eine Hündin mit auf die Reise, kann eine eventuell anstehende Läufigkeit in Absprache mit dem Tierarzt auch medikamentös verschoben werden.
  • Wenn möglich, Mitnahme von ausreichend Futter, da eine Umstellung zusätzlichen Stress für den Magen-Darm-Trakt des Tieres bedeuten kann. Sollte dennoch eine Futterumstellung nötig sein, ist eine schrittweise Gewöhnung zu empfehlen.
  • Gerade bei Reisen in ungewohnt warmes Klima kann es vorkommen, dass das Tier vorübergehend nicht den üblichen Appetit zeigt. Es besteht kein Grund zur Sorge, solange das Allgemeinbefinden ungestört ist und ausreichend Flüssigkeit aufgenommen wird.
  • Um eine Ansteckung mit Krankheiten zu vermeiden, sollten Hunde möglichst nicht aus öffentlich bereitgestellten Näpfen trinken oder fressen.

Reise mit dem Auto

Wichtig ist die ausreichende Sicherung des Tieres während der Autofahrt. Beim Hund ist die Sicherungspflicht erfüllt, wenn er auf dem Rücksitz ein Gurtsystem trägt, das mit dem Autogurt verbunden ist. Im Kombi gehört der Hund in den Laderaum hinter ein stabiles Trenngitter – ein Netz reicht nach der Straßenverkehrsordnung in Deutschland nicht aus. Kleinere Tiere sind in einer Transportbox auf dem Fahrzeugboden hinter dem Sitz gut untergebracht.

Bei Neigung des Tieres zu Reiseübelkeit, kann der Tierarzt ein geeignetes Medikament verschreiben. Auch ein möglichst leerer Magen-Darm-Trakt (letzte Fütterung etwa zwölf Stunden vor Reisebeginn) kann bei empfindlichen Hunden oder Katzen sinnvoll sein. Besteht bei längeren Reisen die Notwendigkeit einer Fütterung, ist eine häufigere Gabe kleiner Portionen zu empfehlen. Wichtig ist das regelmäßige Angebot von Wasser sowie regelmäßige Pausen, damit der Hund sich bewegen und lösen kann.

An warmen Tagen sollte ein Tier nicht im geparkten Auto zurückgelassen werden. Schon innerhalb kurzer Zeit können extrem hohe Temperaturen im Wageninneren erreicht werden, auch leicht geöffnete Fenster bieten oft keine ausreichende Luftzirkulation! Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Artikel Überhitzung – auch bei Haustieren keine Seltenheit.

Optimal ist es, die Autofahrt an heißen Tagen in die frühen Morgenstunden oder auf den Abend zu verlegen, längere Fahrten können eventuell nachts stattfinden. Die Meldungen von Verkehrsstörungen auf der Reiseroute sollten beachtet werden, um Wartezeiten im Stau möglichst zu vermeiden.

Reise mit dem Flugzeug

Soll das Tier mit in den Urlaub fliegen, sind die Bedingungen für eine Tierbeförderung rechtzeitig beim Reisebüro oder der Fluggesellschaft zu erfragen. Häufig wird nur eine begrenzte Anzahl von Tieren pro Flug befördert, so dass es sinnvoll ist, möglichst frühzeitig zu buchen.
Nur Hunde und Katzen mit einem Körpergewicht bis etwa acht Kilogramm (inklusive Transportbox) dürfen in der Kabine mitfliegen, größere/schwerere Tiere werden in Flugboxen im Frachtraum befördert. Flugboxen können bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder im Fachhandel erworben werden. Beim Kauf muss darauf geachtet werden, dass das Tier bequem darin liegen, sitzen, stehen und sich umdrehen kann. Sinnvoll ist es, die Box schon längere Zeit vor der Reise zu beschaffen, um das Tier damit vertraut zu machen. Damit es während der Reise und am Ankunftsort keine Probleme gibt, sollten folgende Hinweise beachtet werden (vgl. auch IATA-Richtlinien für den Transport von lebenden Tieren):

  • Für die Kennzeichnung muss mindestens ein vollständig ausgefüllter IATA-Aufkleber oder Anhänger "Lebende Tiere" gut sichtbar an der Box befestigt sein.
  • Die Oberseite der Box ist als solche zu markieren.
  • Auf der Transportbox sollte eine Klarsichthülle befestigt sein, die Folgendes beinhaltet:
  • Fotokopien des Impfpasses und sämtlicher erforderlicher Einreiseunterlagen
  • Name, Heimat- und Urlaubsadresse des Besitzers sowie dessen Telefonnummer zu Hause und am Urlaubsort
  • Name, Adresse und Telefonnummer eines Freundes am Heimatort
  • Eine kurze Information über das Tier: Name, Alter, eventuell wichtige Besonderheiten (zum Beispiel besonders ängstlich, ungestüm)
  • Eine Leine für den Notfall auf der Box befestigt bietet die Möglichkeit, den Hund bei Bedarf auch in Abwesenheit des Besitzers aus der Box zu holen.
  • Eine saugstarke Unterlage auf dem Boden sorgt dafür, dass eventuell Erbrochenes oder Urin aufgenommen wird.

Es empfiehlt sich, wenn möglich, einen Direktflug an das Reiseziel zu buchen, um unnötigen Verladestress zu vermeiden. Flüge an Wochentagen sind oftmals weniger ausgebucht als Wochenendflüge. In den Sommermonaten sind Flüge am frühen Morgen oder späten Abend zur Vermeidung großer Hitze zu bevorzugen.

Auch vor einem Flug sollten Hunde und Katzen mit empfindlichem Magen-Darm-Trakt etwa zwölf Stunden vor dem Start das letzte Mal gefüttert werden. Ist eine Versorgung des Tieres während des Fluges mit Futter oder Wasser erforderlich, ist dieses mit dem Flugpersonal abzusprechen sowie eine genaue Fütterungs- und Tränkanleitung an der Box anzubringen.

Sinnvoll ist es, sich schon vorab am Zielflughafen zu erkundigen, wo sich die Ausgabestelle für Tiere befindet und wie diese heißt. Das Tier sollte dort direkt nach der Landung abgeholt werden. Um den Beweis erbringen zu können, dass es sich tatsächlich um das eigene Tier handelt, sollten alle Unterlagen, die sich an der Transportbox befinden in Kopie mitgeführt werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, ein Foto von sich mit dem Tier dabeizuhaben.

Border-Collie Bildrechte: © LAVES
Schäferhund Bildrechte: © LAVES

Reise mit der Bahn

Zusätzlich zu den allgemein gültigen Hinweisen gibt es bei einer Bahnreise einige Besonderheiten zu beachten:

  • Kleinere Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze), Katzen und Heimtiere in Transportbehältern werden im Normalfall unentgeltlich mitgenommen
  • Größere Hunde müssen an der Leine geführt werden und einen geeigneten Maulkorb tragen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenführhunde und Begleithunde von Schwerbehinderten
  • Bei internationalen Reisen zahlen Hunde grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse
  • Sitzplatzreservierungen sind für Hunde nicht möglich
  • Die besonderen Bedingungen für die Nutzung von Nachtzug-Verbindungen, CityNightLine und DB AutoZug können direkt bei der Deutschen Bahn erfragt werden

Die genaue Planung der Reise mit vorheriger Erkundigung nach den Gegebenheiten an eventuellen Umsteigebahnhöfen (Auf welchem Gleis kommt der Zug an, auf welchem fährt der Anschlusszug, wie viel Zeit bleibt zum Umsteigen?) erspart Besitzern und Tier viel Aufregung und Stress.

Aktuelle Einreisebestimmungen

Aktuelle Einreisebestimmungen können zum Beispiel auf den Internetseiten des Deutschen Tierschutzbundes unter www.tierschutzbund.de nachgelesen oder bei den jeweiligen Konsulaten erfragt werden.


Mitnahme von Straßenhunden aus Urlaubsländern

Aus folgenden Gründen bestehen erhebliche Bedenken gegen organisierte Hundeimporte zum Beispiel aus Ost- und Südeuropa:

Verminderung der Vermittlungschancen für Hunde aus deutschen Tierheimen

  • Aufgrund mangelnder Sozialisation der Straßenhunde kommt es oft zu erheblichen Schwierigkeiten bei Eingewöhnung und Anpassung (unter Umständen extrem verunsicherte und ängstliche Tiere, die unter Dauerstress leiden)
  • Einschleppung von schwerwiegenden Erkrankungen, deren Erreger im Einzelfall auch zu Risiken für die menschliche Gesundheit führen können
  • Das Mitleid von Tierliebhabern wird unter Umständen ausgenutzt und unter dem Deckmantel des Tierschutzes ein florierender Hundehandel betrieben

Ausführliche Informationen zu dieser Thematik finden sich in dem Merkblatt Nr. 113 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., das unter der Internetadresse www.tierschutz-tvt.de zum Download zur Verfügung steht.

Katze im Versteck Bildrechte: © LAVES
Hauskatze Bildrechte: © LAVES
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