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Frühling: Zeit der Jungtiere

Wie man mit Tierfindlingen umgehen sollte


Gerade im Frühjahr werden immer wieder junge Tiere von wohlmeinenden Menschen beim Spazierengehen mitgenommen, obwohl kein Anlass dazu besteht.

Kaninchen in Wildtier-Auffangstation
Kaninchen in Wildtier-Auffangstation

Junge Feldhasen möglichst nicht berühren

Vor allem junge Feldhasen werden häufig „Opfer“ von gut gemeinter Tierliebe, weil sie ohne das Muttertier vermeintlich verlassen auf Wiesen oder Feldern hocken. Dieses Verhalten ist für Feldhasen jedoch normal, die Jungen sind Nestflüchter und die Häsin kommt nur ein- bis zweimal täglich meist - in der Dämmerung - zum Säugen. Bei einem Verdacht, es könnte sich um ein verwaistes Tier handeln, sollte das Tier zunächst aus sicherer Entfernung über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Es sollte zunächst auf gar keinen Fall berührt werden! Häufig nehmen Hasenmütter ihre Jungen nicht mehr zum Säugen an, wenn sie den menschlichen Geruch an sich tragen. Nur ein offensichtlich krankes, verletztes oder nachweislich verwaistes Tier ist hilfebedürftig!

Hunde während Brut- und Setzzeit anleinen

Ein weiteres Problem stellen freilaufende Hunde dar, die die Tiere aufstöbern und apportieren. Deshalb sollen sie während der Brut- und Setzzeit angeleint ausgeführt werden. In Niedersachen müssen Hunde vom 1. April bis 15. Juli in freier Landschaft während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit angeleint werden. Ist der angebrachte Junghase nach dem Hundekontakt unverletzt, sollte er möglichst dort wieder abgesetzt werden, wo er aufgefunden wurde. Nur, wenn die Mutter das Junge nicht mehr annimmt, ist ein Eingreifen gerechtfertigt und erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass Hasen dem Jagdrecht unterliegen. Daher muss unbedingt der örtlich zuständige Jäger informiert werden. Ist die Adresse nicht bekannt, kann die Gemeinde oder die Polizei behilflich sein.

Junge Uferschnepfe
Junge Uferschnepfe

Unbefiederte, aus dem Nest gefallene Jungvögel vorsichtig ins Nest zurücksetzen

Bei aus dem Nest gefallenen Jungvögeln muss zwischen Nestlingen (unbefiedert) und Ästlingen (befiedert und flüchtet) unterschieden werden. Nestlinge sollten zunächst wieder ins eigene Nest zurückgesetzt werden, wenn sie nicht zu stark ausgekühlt sind und der Allgemeinzustand des Tieres dies zulässt. Die Sorge, dass die Tiere nicht mehr von den Elterntieren versorgt werden, ist meistens unbegründet. Der Fütterungsreflex erlischt erst nach einigen Tagen. Trotzdem muss aus größerer Entfernung beobachtet werden, ob in den nächsten zwei Stunden eine Fütterung erfolgt. Ist dies nicht der Fall, ist eine Handaufzucht vertretbar. Fühlt sich der Vogel eiskalt und schlapp an, ist Wärmezufuhr die erste und wichtigste Maßnahme. Am besten wird das Tier in der hohlen Hand gehalten oder nahe am Körper des Finders. Ästlinge sind aufgrund ihrer bereits ausreichenden Befiederung nicht mehr auf die Nestwärme angewiesen, wohl aber auf die Fütterung durch die Elterntiere. Diese erfolgt in manchen Fällen auch am Boden, deshalb beobachten Sie auch in dieser Situation den Jungvogel aus sicherer Entfernung, bevor Sie eingreifen und ihn ins Nest zurücksetzen oder gar mitnehmen.

Vorsicht bei Mauerseglern: Aus dem Nest gefallene Tiere benötigen fachkundige Hilfe

Eine Ausnahme stellen aus dem Nest gefallenen Mauersegler dar. Hier können die Jungvögel nicht einfach in das Nest zurückgesetzt werden. Die Segler brüten in Kolonien, so dass man nicht weiß, aus welchem Nest der Jungvogel stammt. Außerdem liegen die Brutstätten dieser Vögel meist unerreichbar hoch. Diese Jungvögel brauchen tatsächlich Hilfe von fachkundiger Hand. Auch ein erwachsener Mauersegler wird nicht ohne Grund am Boden sitzend aufgefunden. Die aufgefundenen Vögel sind häufig entkräftet oder sogar krank und müssen entsprechend versorgt werden. Ein gesunder Segler ist in der Lage, auch vom Boden aus erfolgreich aufzufliegen, wenn die zur Verfügung stehende „Startbahn“ lang genug ist. Den Vogel in die Luft oder von einem erhöhten Platz zu werfen - wie oft vorgeschlagen - ist nicht der richtige Weg, um dem Tier zu helfen! Oftmals resultieren daraus schwere, manchmal sogar tödliche Verletzungen.

Meisenküken
Meisenküken

Künstliche Aufzucht bedeutet für das Tier oftmals den Verlust natürlicher artspezifischer Verhaltensweisen

Zusammengefasst rechtfertigen neben Verletzungen nur zwei Situationen die Handaufzucht eines Jungtieres: Der Absturz eines Jungvogels aus dem Nest, sofern ein Zurücksetzen nicht möglich ist, etwa durch den Absturz des gesamten Nestes, und ein nachweislich verwaistes Tier. In allen anderen Fällen ist der Eingriff des Menschen nicht notwendig. Die künstliche Aufzucht bedeutet für das Tier oftmals den Verlust natürlicher artspezifischer Verhaltensweisen, wodurch ein späteres Leben in freier Wildbahn erschwert oder im schlimmsten Fall gar nicht mehr möglich ist. Nicht selten bedeutet die Mitnahme für ein vermeintlich verwaistes Tier dessen Tod. Die Pflege und Aufzucht eines Wildtieres gehört deshalb in fachkundige Hände. Geben Sie es am Besten in die Obhut einer erfahrenen Pflege- und Aufzuchtstation, die für die anspruchsvolle Fütterung und Unterbringung der jeweiligen Tierart ausgerüstet ist. Adressen und Telefonnummern solcher Einrichtungen sind im Internet zu finden und auch Tierärzte, Tierschutzvereine und Naturschutzbehörden in der Umgebung können sicherlich die richtigen Kontakte herstellen. Bei gesundheitlichen Problemen sollte immer der Tierarzt erster Ansprechpartner sein.

Tipps zum Umgang mit Tierfindlingen

  • Bis zur Übergabe des Tieres muss es warm gehalten werden, zunächst am Besten am menschlichen Körper, zu Hause mit Hilfe einer Tischlampe oder einer nicht zu heißen Wärmflasche.
  • Die Fütterung sollte erfahrenen Personen überlassen werden oder nach deren Anweisung erfolgen.
  • Auch bei der Unterbringung gilt es, eine Besonderheit beim Mauersegler zu beachten: Diese Vögel dürfen nicht in einem Käfig gehalten werden, da durch das Klettern an den Gitterstäben das Gefieder nachhaltig beschädigt werden kann und der Segler damit flugunfähig wird. Das bedeutet für einen Vogel, der den größten Teil seines Lebens (außer die Brutzeit) in der Luft verbringt den sicheren Tod! Besser ist es, den Vogel bis zur Übergabe in einen mit Küchenpapier ausgelegten Karton oder eine ebenso präparierte Plastikschüssel zu setzen.
  • Sollten Sie sich entscheiden, „Ihren“ Findling selbst aufzuziehen beziehungsweise gesund zu pflegen, lassen Sie sich in jedem Fall gründlich von einer fachkundigen Person informieren und anleiten! Gut gemeinte jedoch laienhafte „Versuche“ haben häufig schlimme Konsequenzen für den Pflegling. Nicht nur Futter, Fütterungstechnik und Unterbringung müssen artgerecht sein, auch die Möglichkeit zur späteren Auswilderung muss gegeben sein.
  • Vermeiden Sie Kontakt, der über das für die Pflege notwendige Maß hinausgeht, damit das Tier seine natürliche Scheu vor dem Menschen in Freiheit beibehält. Die dauerhafte Haltung eines Wildtieres in menschlicher Obhut ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig. Nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 43, Absatz 6) muss der Pflegling unverzüglich in die Freiheit entlassen werden, sobald er sich dort selbstständig erhalten kann.

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