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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - Kriterien der verschiedenen Haltungsformen

Stand: 18.06.2024


Kriterien der Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“, „Bio“

Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Jeder Betrieb muss sich einer Haltungsform zuordnen. Dazu müssen die Haltungseinrichtungen des Betriebs die erforderlichen Kriterien der entsprechende Haltungsform erfüllen. Für die Haltungsform „Bio“ gilt die Zertifizierung nach Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2018/848. Für die übrigen vier Haltungsformen hat das LAVES je ein Merkblatt erstellt. In einem ersten Abschnitt des jeweiligen Merkblatts werden die Mindestanforderungen der Paragraphen 3 und 22 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zusammengefasst. Diese gelten für alle Haltungsformen. Die zusätzlichen Kriterien für die Haltungsformen „Stall “, „Stall+Platz “, „Frischluftstall “, „Auslauf/Weide “ (PDFs nicht barrierefrei) werden jeweils in einem zweiten Abschnitt des Merkblatts aufgeführt.

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