Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Hinweise zum Online-Mitteilungsverfahren
Um eine Kennnummer zu erhalten, bedarf es der fristgerechten Mitteilung der Haltungseinrichtungen durch Tierhalter/-innen bis spätestens zum 01.08.2024. Die THKG-Mitteilungsplattform steht nun zur Verfügung.
Zudem kann der Tierhalter der Verwendung seiner Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank mit einem „Klick“ zustimmen, damit seine Adressdaten automatisiert ausgefüllt werden.
Weitere notwendige Angaben wie die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung/des Stalles sowie die Anzahl der darin gehaltenen Tiere sind elektronisch im Mitteilungsportal einzugeben. Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise sind dort ebenso hochzuladen.
Abschließend ist eine der fünf Haltungsformen („Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“) anzugeben, in der die Tiere gehalten werden sollen.
Das LAVES nimmt die elektronischen Mitteilungen entgegen und erteilt entsprechend der vorgelegten Angaben und Nachweise nach Eingang der Mitteilung eine individuelle Kennnummer.
Hinweise zum Online-Mitteilungsportal haben wir zusammengestellt.