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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Hinweise zum Online-Mitteilungsverfahren

Stand: 18.06.2024


Um eine Kennnummer zu erhalten, bedarf es der fristgerechten Mitteilung der Haltungseinrichtungen durch Tierhalter/-innen bis spätestens zum 01.08.2024. Das LAVES arbeitet gegenwärtig mit Hochdruck daran, Tierhalter/-innen bis Anfang Juli zur Arbeitserleichterung ein elektronisches Mitteilungsportal zur Verfügung zu stellen, sodass dann innerhalb von vier Wochen die Meldung erfolgen kann.

Zudem kann der Tierhalter der Verwendung seiner Stammdaten aus der HI-Tier-Datenbank mit einem „Klick“ zustimmen, damit seine Adressdaten automatisiert ausgefüllt werden.

Weitere notwendige Angaben wie die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche der Haltungseinrichtung/des Stalles sowie die Anzahl der darin gehaltenen Tiere sind elektronisch im Mitteilungsportal einzugeben. Lagepläne, Zertifikate und sonstige Nachweise sind dort ebenso hochzuladen.

Abschließend ist eine der fünf Haltungsformen („Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“) anzugeben, in der die Tiere gehalten werden sollen.

Das LAVES nimmt die elektronischen Mitteilungen entgegen und erteilt entsprechend der vorgelegten Angaben und Nachweise nach Eingang der Mitteilung eine individuelle Kennnummer.

Hinweise zum Online-Mitteilungsportal haben wir zusammengestellt.

Online-Mitteilungsportal (PDF nicht barrierefrei)

  Hinweise zum Online-Mitteilungsportal
(PDF, 0,13 MB)

Einen Moment brauchen wir noch!

Bitte schauen Sie hier ab Anfang Juli 2024 regelmäßig wieder rein, ob das elektronische Mitteilungsportal für Sie bereit steht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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