Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - Allgemeines
Stand: 18.06.2024
In Niedersachsen ist das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die zuständige Behörde zur Erteilung der Kennnummer.
Um eine Kennnummer zu erhalten, bedarf es der fristgerechten Mitteilung der Haltungseinrichtungen durch Tierhalter/-innen bis zum 01.08.2024.
Einen Moment brauchen wir noch!
Bitte schauen sie hier ab Anfang Juli 2024 regelmäßig wieder rein, ob das elektronische Mitteilungsportal für Sie bereit steht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Fragen und Antworten Katalog zur Mitteilung der Haltungsformen nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
(PDF, 0,52 MB)
Kriterien für die Haltungsform „Stall“
(PDF, 0,22 MB)
Kriterien für die Haltungsform „Stall+Platz“
(PDF, 0,31 MB)
Kriterien für die Haltungsform „Frischluftstall“
(PDF, 0,29 MB)
Kriterien für die Haltungsform „Auslauf/Weide“
(PDF, 0,29 MB)