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Tierschutzleitlinie für die Schafhaltung

Stand: September 2023


Mehrere Schafe stehen auf einer Wiese Bildrechte: © LAVES


In Niedersachsen liegen seit Mitte der 1990er Jahre die „Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen“ vor, die neben dem Tierschutzgesetz, den allgemeinen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie den Europaratsempfehlungen für das Halten von Schafen zur Auslegung einer den Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz entsprechenden Schafhaltung herangezogen werden. Spezialrechtliche Mindestanforderungen für die Schafhaltung liegen auf Bundesebene bisher nicht vor.


Im Rahmen der Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0 wurden diese Empfehlungen (Stand: 2009) nun von der AG Schafe und Ziegen überarbeitet und um aktuelle Themen ergänzt.

Das überarbeitete Dokument liegt als Tierschutzleitlinie für die Schafhaltung (PDF, nicht barrierefrei, Stand: 01.06.2023) vor. Gedruckte Broschüren sind über das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhältlich (Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)).

Neben Kapiteln zu Herdenschutz, Tierschutzindikatoren und Hitzestress sind unter anderem auch Mindestanforderungen an die Stallhaltung neu aufgenommen worden.

Dokument zum Artikel

Hier finden Sie das Dokument „Tierschutzleitlinie für die Schafhaltung“ zum Download

  Tierschutzleitlinie für die Schafhaltung
(PDF, 3,25 MB)

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