Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung
Im Rahmen des Tierschutzplans Niedersachsen wurde 2017 die „Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung“ von der Unter-AG Mastrinder fertiggestellt und sowohl von der Fach-AG Rinder als auch vom Lenkungsausschuss beschlossen.
Die Leitlinie führt aus, welche Anforderungen an die Stallhaltung von Mastrindern (ab dem 7. Lebensmonat) einschließlich Mutterkühen zur Erfüllung des § 2 Tierschutzgesetz zu stellen sind. Behörden und Tierhalter sollen dadurch bei der tierschutzfachlichen Beurteilung sowohl von Neu- und grundlegenden Umbauten als auch von bestehenden Mastrinderhaltungen unterstützt werden.
Die Tierschutzleitlinie steht unten zum Download bereit:
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