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Niedersächsische Tierschutzleitlinien zur Milchkuhhaltung

Das Tierschutzgesetz fordert in § 2, eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung aller vom Menschen gehaltenen Tiere. Während für Schweine, Legehennen und Kälber detaillierte Haltungsanforderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegt sind, fehlten bisher spezialgesetzliche Regelungen für die Milchkuhhaltung.

Um in Niedersachsen die tierschutzfachlichen Anforderungen an die Haltung von Milchkühen zu konkretisieren, hat das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Wissenschaft, der Veterinärbehörden, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Tierschutzbeirates des Landes Niedersachsen unter Federführung des Tierschutzdienstes des LAVES konstituiert, mit dem Ziel, eine Tierschutzleitlinie zur Milchkuhhaltung zu erarbeiten.

Die jetzt verabschiedete Tierschutzleitlinie soll Behörden und Tierhaltern bei der tierschutzfachlichen Beurteilung sowohl von Neu- und Umbauten als auch von bestehenden Rinderhaltungen Hilfestellung geben. Während für Neubauten tierschutzfachliche Mindestanforderungen zusammengestellt und darüber hinaus Empfehlungen für zusätzlichen "Kuhkomfort" gegeben werden, sind für Altbauten lediglich Richtwerte genannt, die als Grundlage für die tierschutzfachliche Beurteilung von Problemfällen in bestehenden Rinderhaltungen genutzt werden können. Dabei werden insbesondere die Bereiche angesprochen, die erfahrungsgemäß immer wieder Anlass zu Diskussionen geben. Beispielhaft sind hier Abmessung und Gestaltung von Liegeboxen, Breite und Bodengestaltung von Laufgängen oder das Verhältnis von Tierzahl zu Fressplätzen und Liegeboxen zu nennen. Da auch in Niedersachsen eine Abkehr vom sommerlichen Weidegang hin zur ganzjährigen Stallhaltung zu beobachten ist, muss hier ein Ausgleich durch größere Verkehrs- und Bewegungsflächen im Stall geschaffen sowie für ausreichend Klimareize durch Luft, Licht und Sonne z.B. durch das Angebot von Laufhöfen gesorgt werden.

Da die dauerhafte Anbindehaltung wesentliche arteigene Verhaltensweisen von Kühen, wie Bewegungs-, Sozial und Komfortverhalten erheblich einschränkt, ist sie für Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Für bestehende Anbindehaltungen werden besondere Anforderungen festgelegt und ein Ausgleich des Bewegungsdefizits gefordert.

Die Leitlinien ermöglichen eine niedersachsenweit einheitliche Beurteilung von Milchkuhhaltungen durch die kommunalen Veterinärbehörden und geben Bauherren Sicherheit bei der Planung von Neubauten. Darüber hinaus tragen sie dazu bei, niedersächsische Positionen und Vorstellungen sowohl bundesweit als auch auf EU-Ebene zu vertreten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass inzwischen mit Vorarbeiten für eine EU-Milchkuhrichtlinie begonnen worden ist.

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