Haltung von Eseln: Eine niedersächsische Empfehlung
Von Menschen gehaltene Tiere müssen angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes. Esel werden in Deutschland überwiegend zu Hobbyzwecken gehalten. Zunehmend werden sie aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, zum Beispiel zu therapeutischen Zwecken oder in der aktiven Freizeitgestaltung eingesetzt.
Um in Niedersachsen die tierschutzfachlichen Anforderungen an die Haltung und Zucht von Eseln, Mulis und Maultieren zu konkretisieren, hat das Niedersächsische Ministerium für den Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zusammen mit einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Wissenschaft, der Veterinärbehörden, der Tierärztekammer Niedersachsen, des Tierschutzdienstes des LAVES und Tierschutz- sowie Zuchtorganisationen die Empfehlungen zur Haltung von Eseln überarbeitet.
Die Empfehlungen sollen sowohl den Tierhaltenden als Leitfaden für die Gestaltung von Eselhaltungen als auch den Behörden bei deren Beurteilung dienlich sein. Aspekte der Eselhaltung, die erfahrungsgemäß immer wieder Anlass zu Diskussionen geben, wurden besonders berücksichtigt.
Aufgrund ihrer Evolutionsgeschichte, entsprechender Verhaltenseigenheiten und physiologischer Besonderheiten stellen Esel zum Teil andere, aber keineswegs geringere, Ansprüche an ihre Haltung und ihre Nutzung als Pferde. Diese Empfehlungen tragen den genannten Besonderheiten Rechnung.