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Hufbeschlag

Ausbildung zum Hufbeschlagschmied


Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern (§ 1 Abs. 1 Hufbeschlaggesetz).

Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden/-innen ausgeübt werden. Deren fachbezogene Ausbildung darf nur von geprüften staatlich anerkannten Hufbeschlaglehrschmieden/-innen und Fachtierärzten/-innen für Pferde oder Tierärzten/-innen mit einer vergleichbaren Qualifikation ausgeübt werden (§ 3 Abs. 1 u. 2 Hufbeschlaggesetz).

Hinweis:
Die „Ausbildung“ ist als Erwachsenenqualifikation angelegt (Bundesrat Drucksache 392/05 vom 27.05.2005).

Die Ausbildung zum/zur Hufbeschlagschmied/-in besteht aus folgenden Abschnitten:

  • Ein vierwöchiger Einführungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule oder Einrichtungen, die eine staatliche Anerkennung zur Durchführung von Einführungslehrgängen haben.
    Der Einführungslehrgang soll grundsätzlich vor Beginn der zweijährigen praktischen Tätigkeit erfolgen.
  • Eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit, die mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit eines/einer Vollzeitbeschäftigen (das entspricht mindestens 20,1 Stunden wöchentlich), bei einem/einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied/in umfasst.
    Der/die staatlich anerkannte Hufbeschlagschmied/-in muss mindestens drei Jahre nach seiner/ihrer staatlichen Anerkennung das Hufbeschlaggewerbe betreiben.
    In dieser zweijährigen praktischen Tätigkeit sollen alle Arbeiten am Tier, sowie der Umgang mit den verschiedenen Werkzeugen und Materialien vermittelt werden. Dies muss durch einen Tätigkeitsnachweis dokumentiert werden.
  • Die Teilnahme an einem mindestens viermonatigen Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule.
  • Die Prüfung zum/zur Hufbeschlagschmied/-in nach Antragstellung beim LAVES.

Weist der/die Antragsteller/-in neben der erfolgreich bestandenen Prüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung nach, wird er/sie staatlich anerkannt und ist berechtigt sich selbstständig zu machen und das Gewerbe Hufbeschlag anzumelden.

Ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung besteht die Möglichkeit nach erfolgreich bestandener Prüfung im Angestelltenverhältnis in unterschiedlichen Branchen tätig zu werden.

In Niedersachsen befindet sich nachstehende staatlich anerkannte Hufbeschlagschule:

Niedersächsische Bildungsstätte von Hufbeschlaglehrschmieden
Lindhooper Straße 81
27283 Verden/Aller
E-Mail: info@lehrschmiede-niedersachsen.de
oder info@nbvh.net

Web: www.Lehrschmiede-Niedersachsen.de

Die für das Bundesland Niedersachsen erforderliche Koordinierung der Ausbildung, Zulassung zur Prüfung, der staatlichen Anerkennung, die Bearbeitung von Ausnahmeanträgen für die Zulassungsvoraussetzungen, sowie die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereiches des Hufbeschlaggesetzes oder der im Ausland erworbenen Prüfungszeugnisse (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung) obliegen dem LAVES am Standort Lüneburg.

Wer Interesse an der Ausbildung zum/zur Hufbeschlagschmied/in hat, kann sich über das hier hinterlegte Merkblatt Hufbeschlagschmied/in ausführlicher informieren.

Hufschmied bei der Arbeit Bildrechte: © LAVES, Franzky

Hufschmied bei der Arbeit

Merkblatt Hufbeschlag

  Merkblatt Hufbeschlag

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