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Haltung von Jung- und Legehennen mit intaktem Schnabel

(Stand: August 2023)

Seit 2017 werden Jung- und Legehennen mit intakten Schnäbeln gehalten. Das Verhindern des Auftretens von Federpicken und Kannibalismus stellt dabei eine große Herausforderung für die Tierhalter*innen dar.

Federpicken und Kannibalismus sind Verhaltensstörungen, die als Indikator (= Hinweisgeber) eine Stresssituation der Hennen anzeigen; das Anpassungsvermögen des Einzeltieres ist überfordert. Häufig kann nicht ein eindeutiger bzw. alleiniger Auslöser für Federpicken und/oder Kannibalismus identifiziert werden, sondern mehrere Faktoren aus Haltung und Management eines Betriebes wirken zusammen und führen zum Ausbruch dieser Verhaltensstörung (= multifaktorielles Geschehen). Es gilt daher, Aufzucht und Haltung der Jung- und Legehennen insgesamt so zu optimieren, dass das Risiko für Federpicken und Kannibalismus deutlich gesenkt wird. Hilfreich sind einzelbetriebliche Schwachstellenanalysen, um Problembereiche betriebsindividuell identifizieren und gezielt verbessern zu können.

Als Hilfestellung für die Tierhalterinnen und Tierhalter beim Ausstieg aus dem Schnabelkürzen bei Legehennen hat die im Rahmen des Tierschutzplans Niedersachsen eingesetzte Fach-Arbeitsgruppe Legehennen schon 2013 „Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen“ erarbeitet, die 2017 überarbeitet wurden.

Als „Tierschutzfachliche Haltungsempfehlungen für Jung- und Legehennen “ (Stand 2022, PDF 12.73 MB, nicht barrierefrei) liegt das Dokument nun in einer mit aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis überarbeiteten Fassung vor.


Ausgewählte Inhalte der Haltungsempfehlungen:

Aufzucht der Junghennen

Auch wenn Junghennen selbst nur selten schon deutliche Verhaltensstörungen zeigen, ist bekannt, dass die Aufzuchtbedingungen wesentlichen Einfluss auf die spätere Neigung der Legehennen zu Federpicken und/oder Kannibalismus haben. Das Ziel der Aufzucht muss daher eine Junghenne sein, die gesund, robust und widerstandsfähig ist. Sie muss über genügend körperliche Reserven verfügen, um den Anforderungen der Legeperiode und möglichen Stresssituationen gewachsen zu sein.

Da in Deutschland bisher spezialrechtliche Vorgaben für die Junghennenaufzucht fehlen, wurden im Rahmen des Tierschutzplans Niedersachsen von der Fach-AG Legehennen einvernehmlich Mindestanforderungen an die Junghennenaufzucht verabschiedet. Hinsichtlich der Besatzdichte wurde vereinbart, dass max. 18 Junghennen pro m² Nutzfläche (ab dem 21. Lebenstag) gehalten werden dürfen. Ist die nutzbare Fläche auf mehreren Ebenen angeordnet, ist gleichzeitig eine Besatzdichte von max. 36 Junghennen pro m² nutzbare Stallgrundfläche einzuhalten. Es dürfen maximal vier Ebenen oberhalb des Stallbodens übereinander angeordnet sein. Dabei können nur die Ebenen auf die nutzbare Fläche angerechnet werden, durch die Exkremente maximal eine Ebene tiefer fallen können. Weitere Ebenen sind nur anrechenbar, wenn die Ausscheidungen der Tiere aufgefangen werden (z. B. durch „Kotbänder“).

Um Federpicken und/oder Kannibalismus vorzubeugen, sollte den Tieren so früh wie möglich manipulier- und veränderbares Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stehen. Bei Aufzucht in einer Voliere können bereits in der 1. Lebenswoche zusätzlich zur Abdeckung der Gitter mit Kükenpapier Futter, Hobelspäne o. ä. angeboten werden.

Volierenanlagen werden erfahrungsgemäß nach und nach etagenweise geöffnet, um Erdrückungsverluste zu vermeiden. Damit die Jungtiere den Einstreubereich nutzen können, sollte schnellstmöglich, spätestens ab dem 14. Lebenstag mit dem Öffnen begonnen werden. Spätestens ab dem 35. Lebenstag muss die gesamte Voliere vollständig geöffnet sein, so dass alle Junghennen den Einstreubereich während der Hellphase nutzen können. Flächen unter hochgestellten Volierenanlagen dürfen dabei für eine Eingewöhnungsphase von max. 2 Wochen abgesperrt sein, damit die Tiere in dieser Zeit lernen, zur Futter- und Wasseraufnahme sowie zum Ruhen in die Anlage zurück zu kehren. Junghennen, die sich unter die Anlage zurückziehen und das „Aufbaumen“ nicht lernen, können Futter und Wasser nicht erreichen und verhungern. In keinem Fall darf eine Besatzdichte von 54 Junghennen pro m² Einstreubereich ab dem 50. Lebenstag überschritten werden. Der Einstreubereich muss sich auf dem Stallboden befinden und ganzflächig mit Material bedeckt sein, das trocken, locker und so beschaffen ist, dass die Hennen Picken, Scharren und Staubbaden können. Der Bildung einer feuchten oder verkrusteten Einstreu ist vorzubeugen; bei Bedarf ist nachzustreuen.

Die Küken müssen ebenfalls vom 1. Lebenstag an die Möglichkeit haben, erhöhte Sitzgelegenheiten zu nutzen. Ab der 3. Lebenswoche, in Vollvolieren ab Zugang zum gesamten System (spätestens 35. Lebenstag), müssen die Sitzstangen einen solchen Abstand zueinander und zu den Wänden der Haltungseinrichtung aufweisen, dass auf ihnen ein ungestörtes Ruhen aller Junghennen gleichzeitig möglich ist. Dazu müssen mind. 6 cm bzw. ab der 10. Lebenswoche mind. 10 cm pro Junghenne nutzbare Sitzstangenlänge zur Verfügung stehen; empfohlen werden mind. 15 cm pro Tier.

Futter auf Kükenpapier als Beschäftigungsmöglichkeit für Küken Bildrechte: Tierschutzdienst - LAVES
Futter auf Kükenpapier als Beschäftigungsmöglichkeit für Küken

Abstimmung zwischen Aufzucht und Legeperiode sowie Startphase im Legestall

Die Umstallung der Junghennen in den Legebetrieb stellt eine enorme Stresssituation für die Tiere dar. Eine intensive Absprache und auch Abstimmung zwischen Aufzucht- und Legehennenbetrieb – insbesondere hinsichtlich Fütterung, Lichtregime, eingesetzter Beschäftigungsmaterialien und Gesundheitsmanagement – ist daher dringend erforderlich. Der/die spätere Legehennenhalter/in sollte sich während der Aufzucht mindestens einmal, besser mehrmals persönlich ein Bild vom Zustand der Tiere im Junghennenbetrieb machen, sofern die Aufzucht nicht in Eigenregie erfolgt.

Für die Abgabe der Junghennen an den Legebetrieb bzw. bei Einstallung der Tiere in den Legestall sollte ein Umstallungsprotokoll angefertigt und eine Eingangskontrolle (Gefieder, Kammgröße, Gewicht) mit Probewiegungen durchgeführt werden. Hierfür sollten möglichst 1 % der Tiere durch Einzeltierwiegungen (z. B. mittels Zug- oder Federwaage) erfasst werden; mindestens sind jedoch 30 – besser 100 – Tiere zu wiegen. Bei der Beurteilung des Gewichtes sind die Empfehlung der Zuchtunternehmen sowie die Gewichtsverluste durch Nüchtern, Fangen und Transport (Richtwert: bis zu 15 %) zu berücksichtigen. Stark untergewichtige, aber gesunde Einzeltiere sind in einem separaten Abteil aufzustallen, denn sie bleiben ansonsten in ihrer Entwicklung hinter den anderen Tieren zurück. Dadurch entsteht Unruhe und Stress in der Herde.

Es wird zudem empfohlen, nur Tiere aus einer Aufzucht einzustallen. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, Junghennen aus verschiedenen Aufzuchten einzustallen, ist auf gleiches Alter und gleichen Entwicklungsstand zu achten. Auf keinen Fall dürfen Tiere verschiedener Herkunft innerhalb eines Abteils vermischt werden, da dies das Risiko für spätere Verhaltensstörungen stark erhöht.

Grundsätzlich gilt, dass gerade in der Eingewöhnungsphase jeglicher Stress für die Tiere vermieden werden muss. Der Tierhalter sollte viel Zeit im Stall verbringen und seine Herde genau beobachten. Eine intensive Tierbetreuung in der Startphase hilft, den Erfolg des Durchganges zu sichern!


Fütterung und Tiergewichte

Damit die Junghennen bei Ankunft im Legestall umgehend mit der Futter- und Wasseraufnahme beginnen können, müssen Futter und Wasser sofort verfügbar sein. Die Henne darf nach der Umstallung nicht an Gewicht verlieren, daher sind Futter- und Wasserverbrauch genau zu kontrollieren. Bei zu geringer Futteraufnahme hat sich beispielsweise häufigeres Anlaufenlassen der Futterkette bewährt. Die Futterumstellung sollte herdenspezifisch in Abhängigkeit des Entwicklungszustandes und der Genetik der Tiere erfolgen, nicht zu vorbestimmten Terminen. Zu beachten ist, dass bis spätestens zur Legespitze etwa in der 30. Lebenswoche die Zielwerte des Züchters bezüglich Futteraufnahme und Körpergewicht erreicht sein müssen. Erfahrungsgemäß können Untergewichte danach kaum noch ausgeglichen werden. Gerade zu Legebeginn nehmen die Hennen häufig zu wenig Futter auf. Sie erreichen dann nicht das nötige Gewicht, um die Legeperiode ohne Verhaltensstörungen durchzuhalten. In solchen Fällen können nach Rücksprache mit dem betreuenden Tierarzt auch zusätzliche Fütterungszeiten (sog. „Mitternachtssnacks“) sinnvoll sein.

Hinsichtlich der Nährstoffanforderungen sind die Vorgaben der Zuchtunternehmen für die jeweiligen Legelinien zu berücksichtigen. Empfohlen werden ein Energiegehalt von 11,4 ME MJ/kg und ein Rohproteingehalt von 18,5 %. Eine besondere Bedeutung kommt dem Natrium-, Methionin- und Gesamtproteingehalt zu. In Fällen von Federpicken und/oder Kannibalismus konnte häufig eine nicht den Empfehlungen entsprechende Versorgung festgestellt werden. Beim Auftreten von Verhaltensstörungen sind diese Faktoren unbedingt zu überprüfen.

Den Tieren sollten sowohl Grit (= Magensteine, die der Zerkleinerung von Rohfaser dienen) als auch Muschelschalen (insbesondere Austernschalen, die einen wichtigen Beitrag zur Calcium-Versorgung leisten) angeboten werden.

Ein abrupter Futterwechsel sollte in jedem Fall vermieden werden. Falls Kannibalismus im Anschluss an eine neue Futterlieferung auftritt, kann ein sofortiger Austausch des Futters notwendig sein. Bis zur 30. Lebenswoche sollten die Tiere stichprobenweise einmal wöchentlich, danach monatlich gewogen werden. Die Gewichtsentwicklung ist durch Vergleich der ermittelten Gewichtsdaten mit den Angaben der Zuchtunternehmen zu kontrollieren. Wenn die Tiere auseinander wachsen, erhöht sich das Risiko für Federpicken und/oder Kannibalismus.


Einstreu und Beschäftigungsmaterial

Zum arttypischen Verhaltensrepertoire von Hühnern gehört neben Scharren und Picken auch das Staubbaden, das wesentlicher Bestandteil der Gefiederpflege ist. Zur Ausübung dieser Verhaltensweisen muss daher sowohl den Jung- als auch den Legehennen ständig geeignetes Material in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Die Einstreu muss locker, trocken, qualitativ hochwertig und gesundheitlich unbedenklich sein. Als Materialien eignen sich besonders Hobelspäne und Stroh, aber auch Hackschnitzel, Holz- oder Strohpellets. Zu Beginn ist eine geringe Einstreuhöhe ausreichend. Sobald die Einstreu von den Tieren aufgearbeitet wurde, ist frisches Material nachzustreuen.

Überschüssiges Einstreusubstrat kann im laufenden Durchgang durch automatische Schiebersysteme, die z. B. unter Volierenblöcken installiert werden können, regelmäßig entfernt werden. Ansonsten ist das Material manuell zu entfernen, dies gilt auch für feuchte bzw. pappig verklebte Einstreuplatten.

Dem ständigen Angebot von geeignetem, veränderbarem Beschäftigungsmaterial kommt vor dem Hintergrund, dass sich die Verhaltensstörungen Federpicken und Kannibalismus aus einem fehlgeleiteten Futtersuch- und Futteraufnahmeverhalten ableiten, eine große Bedeutung zu. Daher ist zusätzlich zur Einstreu ständig weiteres manipulierbares, d. h. von den Tieren veränderbares Material zur Beschäftigung anzubieten. Um die Attraktivität für die Tiere zu erhalten, sollten die Materialien regelmäßig erneuert bzw. gewechselt werden. In Praxisuntersuchungen haben sich Legehennen insbesondere mit (Luzerne-) Heu intensiv und langanhaltend beschäftigt; dieses kann als Ballen auf dem Stallboden oder hängend in Netzen angeboten werden. Auch andere Materialien wie Pickblöcke oder Strohpellets sind zur Beschäftigung der Tiere geeignet. Außerdem können zum Bepicken und Hacken geeignete Materialien über Draht- oder Futterergänzungskörbe angeboten werden. In der Praxis haben sich ebenfalls automatisierte Gaben von Getreidekörnern oder Maissilage in die Einstreu bewährt. Abwechslungsreich gestaltete Kaltscharrräume und Grünausläufe bieten den Tieren durch andere Licht- und Klimaverhältnisse ebenfalls zusätzliche Beschäftigungsanreize.

Luzerneheuballen als Beschäftigungsmaterial Bildrechte: Tierschutzdienst - LAVES
Luzerneheuballen als Beschäftigungsmaterial

Intensive Tierbeobachtung und -betreuung

Eine fürsorgliche Behandlung der Hennen ist entscheidend für das Wohlbefinden der Tiere. Dazu gehört eine gute Beobachtung der Tiere. Nur bei einem frühzeitigen Erkennen von Federpicken und/oder Kannibalismus und sofortigem Einleiten von geeigneten Gegenmaßnahmen können höhere Tierverluste in einer Herde vermieden werden. Die Tierkontrollen müssen mind. 2-mal täglich, bei Bedarf auch deutlich häufiger durchgeführt werden. Dabei ist auf jegliche Änderung des Verhaltens oder des äußeren Erscheinungsbildes sowie auf veränderte Lautäußerungen zu achten.

Um das Ausmaß von Gefiederverlusten und Hautverletzungen in einer Herde beurteilen zu können, hat sich in der Praxis die Anwendung eines „visuellen Scores“ bewährt (für eine erste Übersicht des Herdenzustandes). Dazu wird eine repräsentative Anzahl von Hennen (ca. 1 %, mind. 50 Tiere pro Stallabteil) aus der Distanz hinsichtlich Gefiederzustand und Hautverletzung mit Hilfe eines Scores beurteilt. Da die Tiere nicht einzeln in die Hand genommen werden müssen, geht die Beurteilung recht schnell und kann problemlos in die routinemäßige Herdenkontrolle integriert werden.

Sobald in der visuellen Beurteilung Gefiederschäden gehäuft (> 10 %) auftreten und/oder erste Verletzungen bei den Hennen erkennbar sind, muss eine genaue Einzeltieruntersuchung durchgeführt werden. Dazu sollten mindestens 20 Hennen pro Abteil in die Hand genommen und unter Zurückstreichen des Gefieders genau auf Verletzungen untersucht werden; insbesondere ist auf die Körperregionen Halsrückseite, Rücken, Flügel, Stoß, Legebauch, Kloake sowie Zehen zu achten.

Je nach Ergebnis der Untersuchungen muss unverzüglich und angemessen reagiert werden, um die Lage zu beruhigen und das Problem zu kontrollieren.


Notfallplan für ein akutes Kannibalismusgeschehen

Auch bei intensiver Tierbetreuung und optimierter Haltungsumwelt lassen sich Kannibalismusgeschehen in einer Herde nicht immer vollständig verhindern. Bei frühzeitigem Erkennen und sofortigem Einleiten von geeigneten Gegenmaßnahmen lassen sich diese aber i.d.R. beruhigen und so kontrollieren, dass höhere Tierverluste verhindert werden.

Beim ersten Auftreten von Federpicken und/oder Kannibalismus ist sofort zusätzliches, manipulierbares Beschäftigungsmaterial anzubieten, um die Hennen abzulenken. Sind die Materialien für die Tiere uninteressant, muss das Beschäftigungsmaterial unverzüglich gewechselt oder durch anderes ergänzt werden.

Als Sofortmaßnahme haben sich in der Praxis darüber hinaus Salz- oder Magnesiumgaben über das Tränkwasser bewährt. Auch essentielle Aminosäuren können in Abstimmung mit dem/der betreuenden Tierarzt/-ärztin ergänzend verabreicht werden.

Neben dem Einleiten von Gegenmaßnahmen sollte parallel die Ursachenfindung für das Auftreten der Verhaltensstörungen eingeleitet werden. Dabei sind in jedem Fall auch das Stallklima (z. B. Schadgase wie Ammoniak, aber auch Licht) und die Fütterung (Rezeptur, Struktur, Charge) zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.

Erst wenn die genannten Gegenmaßnahmen nicht greifen, kann die Lichtintensität stufenweise reduziert werden. Bei Junghennen ist die Reduktion der Lichtintensität nach Beruhigung eines Pickgeschehens innerhalb des Durchgangs reversibel, bei Legehennen erfahrungsgemäß nicht. Eine entsprechende Abdunkelung darf allerdings nur im Ausnahmefall mit tierärztlicher Indikation (schriftliche Bestätigung durch betreuende/n Tierarzt/Tierärztin) durchgeführt werden.

Die vollständigen „Tierschutzfachlichen Haltungsempfehlungen für Jung- und Legehennen “ (Stand 2022, PDF 12.73 MB, nicht barrierefrei) stehen als Download in der Infospalte zur Verfügung.

Henne mit unkupierten Schnabel

Legehenne mit unkupiertem Schnabel

Die im Rahmen des Nds. Tierschutzplans von der Fach-AG „Legehennen“ einvernehmlich verabschiedeten Empfehlungen für Jung- und Legehennenhalter/innen stehen hier als Download (PDF, nicht barrierefrei) bereit:

  Tierschutzfachliche Haltungsempfehlungen für Jung- und Legehennen [Stand: Juni 2023]
(PDF, 12,73 MB)

Erfahrungsbericht Österreich 2010

(PDF, nicht barrierfrei)

  Erfahrungsbericht Österreich 2010
(0,17 MB)

Hochschule Osnabrück - Projekthomepage Tieger-RoHm (Anschlussprojekt an Tiger-LH)

Legehennen in Freilandhaltung

 

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