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Leitfaden für einen tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Jung- und Legehennen

Stand: September 2022

In Niedersachsen werden Jung- und Legehennen in Ställen mit wenigen Tieren, aber auch in sehr großen Herden gehalten. Die Variation der Stallsysteme ist dabei recht groß, von mehr-etagigen Volierensystemen über klassische Bodenhaltungen bis hin zu selbstkonstruierten Mobilställen (diese eher bei geringerer Herdengröße). Die
Einrichtung von kleineren Abteilen zum Separieren von kranken, verletzten oder lebensschwachen Tieren hat sich in der Praxis bisher kaum durchgesetzt. Mit Blick auf Erhaltung der Herdengesundheit werden bisher häufig keine Einzeltier-, sondern Herdenbehandlungen durchgeführt.

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) hat jeder Halter von Nutztieren sicherzustellen, dass soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden sowie ein Tierarzt hinzugezogen wird.

Welche konkreten Maßnahmen beim Auffinden einer kranken, verletzten oder lebensschwachen Jung- oder Legehenne erforderlich sind, muss für jedes Tier im Einzelfall entschieden werden. Als Hilfestellung für Tierhalter/-innen und Behörden sind nun im Rahmen der Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0 von der Unterarbeitsgruppe Legehennen die „Tierschutzfachlichen Empfehlungen / Managementmaßnahmen zum Umgang mit kranken und verletzten Jung- und Legehennen (Einzeltiere) “ erarbeitet (PDF, nicht barrierefrei). Diese beziehen sich auf den Umgang mit dem Einzeltier; Herdenbehandlungen/-maßnahmen im Falle von Infektionskrankheiten sind hiervon unabhängig zu betrachten.

Legehennen   Bildrechte: © LAVES

Legehennen

Hier finden Sie die tierschutzfachlichen Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten und verletzten Jung- und Legehennen als PDF zum Download:

  Umgang mit kranken und verletzten Jung- und Legehennen (PDF, nicht barrierfrei)
(0,19 MB)

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