Tötung von privat gehaltenen Zierfischen im Notfall
Zierfische für die festgestellt wird, dass eine Nottötung unerlässlich ist, müssen tierschutzkonform betäubt und getötet werden. Dabei sind Grundsätze des Tierschutzgesetzes zu beachten. mehr
Zierfische für die festgestellt wird, dass eine Nottötung unerlässlich ist, müssen tierschutzkonform betäubt und getötet werden. Dabei sind Grundsätze des Tierschutzgesetzes zu beachten. mehr
Mit Bekanntgabe vom 18.05.2017 wurde der Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Überspannung, Einhausung und Einzäunung von Teichen und anderen Anlagen zur Haltung von Tieren in Aquakultur unter Tierschutzaspekten neu gefasst. mehr
Nach geltendem Tierschutzrecht sind Fische vor Tötung oder Schlachtung mittels zugelassener Verfahren zu betäuben. Auch für Krebstiere existieren rechtliche Anforderungen an die Tötung. Die Vor- und Nachteile der zugelassenen Betäubungs- bzw. Tötungsverfahren werden erörtert. mehr
Die Task-Force Veterinärwesen des LAVES war maßgeblich an der Erstellung eines Leitfadens zur Erhebung und Bewertung von Tierschutzindikatoren in der Aquakultur beteiligt. mehr
Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat in Zusammenarbeit mit dem LAVES ein Merkblatt zur Verwendung von Setzkeschern in der Angelfischerei erstellt. mehr
Das Nds. Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit dem LAVES, Hinweise und Empfehlungen zum tierschutzgerechten Betrieb von Angelteichen in Niedersachsen erstellt. mehr