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Anbindehaltung von Pferden auch in Niedersachsen verboten

Die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden ist mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) vom 10. März 2003 als eine den Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht entsprechende Haltung eingestuft worden. Bis spätestens 31. März 2004 müssen bestehende Ständerhaltungen in tiergerechte Haltungssysteme umgewandelt werden, d.h. es sind zumindest Boxen entsprechend der BML-Leitlinien einzurichten. Bei einem normal großen Pferd von 1,67 wird heute eine Boxengröße von 3 m x 4 m empfohlen. Wenn möglich, sollten Pferde jedoch in Gruppen gehalten werden und ganzjährig einen Auslauf bzw. Paddock nutzen können. Die Übergangsfrist kann aber nur dann beansprucht werden, wenn die für Anbindehaltungen geltenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Künftig ist nur noch die vorübergehende Anbindung, z.B. bei Turniereinsätzen oder tierärztlicher Behandlung, erlaubt.

Nach einer Erhebung durch das Landwirtschaftsministerium Anfang des Jahres hat sich herausgestellt, dass im "Pferdeland" Niedersachsen noch 35 Ständerhaltungen amtlich bekannt sind. "Es ist aber von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen", berichtet Dr. Sabine Petermann, Leiterin des Tierschutzdienstes des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Vor allem kleinere Reit- und Pensionsbetriebe bringen häufig noch einen Teil ihrer Schulpferde im Ständer unter. Bisher musste der Amtstierarzt der örtlichen Veterinärbehörde im Einzelfall entscheiden, ob die jeweilige Anbindehaltung den Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz entsprach oder nicht. Mit der neuen Regelung ist nun eine einheitliche Umsetzung in ganz Niedersachsen sicherstellt.

gut: Pferdebox mit offener Abtrennung
gut: Pferdebox mit offener Abtrennung

Nach aktuellen Berichten sind häufig nicht einmal die baulichen Mindestanforderungen für die bisherige Ständerhaltung gegeben: Ständer sind zu kurz oder zu schmal. Flankierbäume oder Trennwände fehlen, sind aus ungeeigneten Materialien, die Verletzungen verursachen können, oder sie können von den Pferden über- bzw. unterschlagen werden. Stallgassen und Türdurchgänge sind häufig ebenfalls viel zu schmal. Raufen sind oft in Kopfhöhe der Pferde angebracht, so dass die Tiere nicht nur in unphysiologischer Haltung fressen müssen, sondern auch ständig dem Allergen Heustaub ausgesetzt sind, ohne ausweichen zu können. Hinzu kommt, dass sich in vielen Fällen die Pferde nicht ausreichend im Ständer bewegen konnten. Im Auftrag des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums fand unter Federführung des Tierschutzdienstes im LAVES eine Besprechung mit Vertretern der kommunalen Veterinärbehörden, der Bezirksregierungen Lüneburg und Weser-Ems und der Landwirtschaftskammer Weser-Ems statt. Die Arbeitsgruppe sprach sich dafür aus, die dauerhafte Anbindung von Pferden zu verbieten.

Die Erfahrungen der Arbeitsgruppe wurden durch jüngste Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie "Zur Tiergerechtheit der Ständerhaltung von Pferden aus der Sicht der Ethologie", die im Rahmen einer Diplomarbeit an der Technischen Universität München durchgeführt wurde untermauert. Die Untersuchung von 13 Pferdehaltungen mit insgesamt 65 Pferden ergab, dass die dauerhafte Anbindung eindeutig im Widerspruch zu den Kriterien einer verhaltensgerechten Pferdehaltung steht, wie es das Tierschutzgesetz fordert. In einer Anbindehaltung kann das Pferd als Lauf- und Herdentier seine wesentlichen, arteigenen und angeborenen Verhaltensweisen wie Bewegung, Sozialkontakt zu Artgenossen, Komfortverhalten wie Scheuern, Wälzen, Kratzen und arttypisches Ruheverhalten (Liegen in Seitenlage während der Tiefschlafphase) gar nicht oder nur unzureichend ausüben. Außerdem ergab die Studie, dass angebundene Pferde deutlich häufiger Verhaltensauffälligkeiten zeigen als Pferde in anderen Haltungssystemen. Auch hier erfüllte ein Großteil der untersuchten Anbindehaltungen nicht einmal die in den BML-Leitlinien von 1995 zur Beurteilung von Pferdehaltungen festgelegten Mindestanforderungen:

  • Zwei Drittel der Ständer waren zu schmal, wobei die durchschnittliche Unterschreitung bei 16% lag

  • Über ein Drittel der Ständer waren zu kurz, wobei die maximale Unterschreitung bei 38% der Mindestvorgaben lag.

  • Knapp ein Drittel der Anbindevorrichtungen gewährte den Pfer-den zu wenig Bewegungsfreiraum nach oben und/oder unten

  • Mehr als zwei Drittel der Pferde wurden nicht täglich bewegt, das heißt sie hatten weder die Möglichkeit zu Freilauf noch wurden sie geritten oder gefahren

schlecht: Pferdebox mit Abtrennung durch Gummimatten
schlecht: Pferdebox mit Abtrennung durch Gummimatten

Dabei ist die Anbindehaltung von Pferden fast so alt wie die Pferdehaltung selbst. Schon von König Salomon (972 bis 932 v. Chr.) ist bekannt, dass er die Pferde seines großen Heeres in Anbindehaltung hielt. Noch bis in die sechziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts stand die Mehrzahl der Pferde in diesen Haltungssystemen, weil sie dadurch schneller verfügbar waren und ihre Unterbringung hinsichtlich Platzbedarf sowie Einstreu- und Futterkosten günstig war. Allerdings wurden diese Pferde noch als Arbeitstiere genutzt, so dass sie meist nur zu den Fütterungszeiten oder – wenn keine Weidemöglichkeit bestand – nachts, hier untergebracht wurden. Heute werden viele Pferde nicht einmal mehr eine Stunde am Tag bewegt oder beschäftigt bzw. haben die Möglichkeit zu freiem Weidegang. Infolge der vermehrten Einkreuzung von Vollblütern sind die heutigen Pferde außerdem "nerviger", so dass der veränderten Nutzung und Züchtung der Tiere durch eine Änderung der Haltungsform Rechnung getragen werden muss.

Nach dem Tierschutzgesetz ist der Mensch verpflichtet, aus seiner Verantwortung für das Tier dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Derjenige, der ein Tier hält oder betreut, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend unterbringen und darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Schon 1995 wurde in den "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklärt, dass die Ständerhaltung als Daueraufstallung für Pferde abzulehnen ist. Sie wurde von der Sachverständigengruppe aber nur für Fohlen und Jungpferde als eindeutig tierschutzwidrig eingestuft. Der Appell, noch bestehende Ständerhaltungen baldmöglichst zu pferdegerechten Aufstallungssystemen umzubauen, wurde nicht von allen Tierhaltern umgesetzt. In den folgenden Jahren wurden die Stimmen jedoch lauter, die verbindlich ein vollständiges Verbot der dauerhaften Anbindehaltung von Pferden forderten. Neben Niedersachsen haben auch die Bundesländer Hessen, Schleswig Holstein und Thüringen inzwischen entsprechende Regelungen getroffen.

Pferde
Weitere Informationen (PDF nicht barrierefrei):

  Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden
(PDF, 0,46 MB)

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