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Schlachten & Töten

Rind Schwein Huhn Bildrechte: @ALF photo - fotolia.com

Häufig gestellte Fragen zur Schlachtung und Tötung von Tieren

Durch Rechtsvorgaben werden die Anforderungen an die Sachkunde beim Schlachten oder Töten von Tieren, besondere Vorgaben für die Betäubungskontrolle oder Vorgaben für die Tötung von Tieren im Seuchenfall geregelt. Weitergehende Informationen zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier. mehr

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Schlachtung im Herkunftsbetrieb

Durch Änderung des EU-Rechts ist es seit September 2021 möglich bis zu drei Hausrinder, sechs Hausschweine oder bis zu drei Pferde oder Esel im Herkunftsbetrieb zu schlachten. Voraussetzung hierfür ist die Verwendung einer mobilen Schlachteinheit, die durch das LAVES zugelassen sein muss. mehr

Kopfschlagbetäubung Bildrechte: © LAVES, Dr. Kleingeld

Betäubung und Schlachtung oder Tötung von Fischen und Krebstieren

Nach geltendem Tierschutzrecht sind Fische vor Tötung oder Schlachtung mittels zugelassener Verfahren zu betäuben. Auch für Krebstiere existieren rechtliche Anforderungen an die Tötung. Die Vor- und Nachteile der zugelassenen Betäubungs- bzw. Tötungsverfahren werden erörtert. mehr

Ein Schwarm Rote Neons Bildrechte: © LAVES, Dr. Kleingeld

Tötung von privat gehaltenen Zierfischen im Notfall

Zierfische für die festgestellt wird, dass eine Nottötung unerlässlich ist, müssen tierschutzkonform betäubt und getötet werden. Dabei sind Grundsätze des Tierschutzgesetzes zu beachten. mehr

Mastlämmer

Schächten nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt

In Deutschland ist das sogenannte „Schächten“ (Schlachten ohne vorherige Betäubung) grundsätzlich verboten. Im Einzelfall kann dies jedoch erlaubt werden. Dazu muss bei der zuständigen Veterinärbehörde rechtzeitig vorab ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt werden. mehr

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