Unterwegs mit Hund und Katze – Untersuchungen zur Wirksamkeit der Tollwutimpfung
Für die (Wieder-)Einreise von Hund, Katze und Frettchen in die Europäische Union (EU) gelten strenge Regeln bezüglich der Tollwutuntersuchungen. Es muss sichergestellt sein, dass vorausgegangene Tollwutimpfungen wirksam waren und ein ausreichender Schutz besteht. Es gilt zu verhindern, dass infizierte Tiere aus nicht tollwutfreien Gebieten in die EU eingeführt werden.
Die Tiere müssen demnach nicht nur eine gültige Tollwutimpfung vorweisen. Auch eine Überprüfung des Antikörpertiters und eine Wartefrist von drei Monaten sind Voraussetzung für die erstmalige Einreise der Tiere in die EU.
Der Standort Hannover des LVI Braunschweig/Hannover ist ein seit Jahren zugelassenes Labor zur Tollwutantikörperbestimmung gemäß der Entscheidung des Europäischen Rates Nr. 2000/258/EC und der entsprechenden Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 576/2013.
Die Pflicht zur Untersuchung gilt auch für Tiere, die aus Deutschland (oder der EU) stammen und nach einem Aufenthalt (zum Beispiel einer Urlaubsreise) in einen Nicht-EU-Staat („Nicht-gelistete Drittländer“), wieder eingeführt werden sollen. Hier sollte die Untersuchung unbedingt mit ausreichendem Vorlauf vor Antritt der Reise eingeplant werden, denn nur so kann die dreimonatige Wartefrist vor der Wiedereinreise vermieden werden. Der Antikörpertiter wird in den Heimtierausweis des Tieres eingetragen und das Ergebnis gilt nach momentaner Rechtslage lebenslang, vorausgesetzt, das Tier wird regelmäßig, innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgegebenen Frist, nachgeimpft. |
Neben der korrekten Durchführung der Methodik, die jährlich vom europäischen Tollwutreferenzlabor im Auftrag der EU überprüft wird, ist es ein Anliegen des Instituts als kompetenter Ansprechpartner durch Aufklärung und Beratung von Tierbesitzern und -besitzerinnen den Weg zu einer sicheren und legalen Einfuhr aufzuzeigen.
Untersucht werden außerdem Proben von Tieren, die ohne die erforderliche Nachweise im Rahmen der EU-Außengrenzenüberwachung (z.B. am Flughafen) entdeckt und nachuntersucht werden müssen