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Tierseuchenbekämpfung – Technische Überwachung –

Die Technischen Sachverständigen nehmen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung u.a. folgende Aufgaben wahr:

  • Technische Abnahmen und laufende Überprüfungen von Sterilisations- und Hygienisierungsanlagen sowie Verfahrensabläufen im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte
  • Prüfung von Antragsunterlagen, z.B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren beim Bau von Biogasanlagen
  • Weiterentwicklung von Tötungsanlagen

Messung am Sterilisator Bildrechte: © LAVES
Kontrollmessung am Sterilisator

Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Bei der Beseitigung und Verwertung von tierischen Nebenprodukten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 – Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 – ist aus tierseuchenrechtlicher Sicht besonders die Einhaltung der Sterilisationsparameter Temperatur, Druck und Zeit, sowie die ordnungsgemäße Zerkleinerung des Materials von Bedeutung. Die Prozesssteuerung muss hierbei gewährleisten, dass die vorgeschriebenen Parameter eingehalten werden und keine Rekontamination der bereits behandelten Stoffe mit unbehandelten Stoffen erfolgt. Dies wird durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen, die durch die Technischen Sachverständigen geprüft werden, gewährleistet.

Sterilisator Bildrechte: © LAVES
Anlage zur Drucksterilisation
Zerkleinerungseinrichtung Bildrechte: © LAVES
Anlage zur Materialzerkleinerung
Hygiensierungsbehälter Bildrechte: © LAVES
Hygienisierungsbehälter

Biogasanlagen

Tierische Nebenprodukte werden auch in Biogasanlagen verwertet. In diesen Anlagen wird aus organischen Stoffen Methangas gewonnen, aus dem in den sogenannten Blockheizkraftwerken Strom erzeugt wird. Die dabei anfallende Abwärme wird z.T. zur Hygienisierung (Erhitzung) der Inputstoffe, bei der die seuchenrelevanten Mikroorganismen abgetötet werden, verwendet. Nähere Angaben zu den tierseuchenrechtlichen Anforderungen sind den Checklisten, die unter Tierseucheninfo Niedersachsen eingestellt sind, zu entnehmen (siehe nebenstehender Link).


Geflügeltötungsanlage Bildrechte: © LAVES
Geflügeltötungsanlage

Tötung von Seuchentieren

Eine weitere Aufgabe im Rahmen der Seuchenbekämpfung ist die technische Leitung von Tiertötungsaktionen im Seuchenfall (MKS/BSE/ESP/LPAI). An der Entwicklung und ständigen Verbesserung der dabei zum Einsatz kommenden technischen Geräte und Anlagen sind die Technischen Sachverständigen maßgeblich beteiligt.

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