Spezialwissen für Schweinehaltung und Jagd
Fragen und Antworten zu Übertragung, Symptomen und vorbeugenden Maßnahmen.
Übertragen wird die Schweinepest durch direkten Kontakt von Tier zu Tier. Das Virus wird unter anderem über Speichel, Urin, Kot oder Sperma ausgeschieden. Hohe Virus-Konzentrationen sind besonders in Blut und Gewebe zu finden. Der Kontakt mit Blut und Gewebe infizierter Schweine ist der effizienteste Ansteckungsweg.
Ein ASP-Ausbruch im Schweinebestand kann sich zunächst auf einen abgegrenzten Bereich des Stalls beschränken. In diesem Bereich wird es dann sehr schnell zu vermehrten Todesfällen kommen. Daher ist es wichtig einzelne Todesfälle im Bestand immer durch einen Tierarzt auf ASP untersuchen zu lassen.
Indirekt kann das Virus auch durch Menschen, andere Tiere oder Gegenstände übertragen werden. Nach Kontakt zu infizierten (Wild-)Schweinen kann das Virus beispielsweise über schmutzige Hände übertragen werden. Auch über Futtermittel, Schlacht- und Speiseabfälle, Gülle/Mist oder Fahrzeuge können das Virus weitertragen.
An ASP erkrankte Wildschweine/Schweine leiden zum Beispiel unter Schwäche und Fressunlust. Sie sind eher bewegungsfaul und zeigen nur geringe Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“). Die Erkrankung trifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen. In der Regel führt sie innerhalb einer Woche zum Tod der Tiere.
In einem Hausschweinebestand breitet sich das Virus nach dem Einschleppen nur langsam aus. Die Tiere werden nacheinander krank. Eine Behandlung der Erkrankung ist nicht möglich.
Nein, derzeit gibt es weder für Haus- noch für Wildschweine einen Impfstoff gegen die ASP.
Zum Stand der Impfstoffentwicklung berichtet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
Ein direkter Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen muss verhindert werden. Dazu dient beispielsweise eine doppelte Umzäunung bei Freilandhaltung. Auch indirekt kann das Virus in den Schweinestallt gelangen. Futtermittel und Einstreu sollten daher für Wildschweine unzugänglich gelagert werden. Speise- oder Küchenabfälle dürfen grundsätzlich nicht an Haus- oder Wildschweine verfüttert werden.
Außerdem müssen die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Rechtlich vorgeschrieben sind für Schweinehaltungen ab einem Schwein:
- Ausbruchsichere Ställe,
- ein Schild, das Unbefugten den Zutritt zum Stall verwehrt und
- eine Desinfektionsmöglichkeit für die Schuhe.
Einen Überblick der Maßnahmen nach der Schweinehaltungshygieneverordnung bietet das Poster des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es kann der Internetseite des BMEL heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur ASP finden sich auf Tierseucheninfo Niedersachsen.
Jäger/-innen sollten sich kontinuierlich am Überwachungsprogramm Niedersachsens beteiligen. Möglichst jedes Stück Fallwild sowie krank erlegtes Schwarzwild sollte zur Untersuchung kommen. Bei Auffälligkeiten (mehrere Stücke Fallwild, abgekommene Tiere, mangelnde Scheu oder besondere Merkmale an erlegten Stücken) sollte unbedingt das Veterinäramt informiert werden.
Außerdem gilt bei der Schwarzwildjagd:
- Kontakt der Jagdhunde zu Fallwild und erlegten Wildschweinen nach Möglichkeit vermeiden.
- Schwarzwild-Aufbruch, Speiseabfälle und Schlachtreste nicht zur Kirrung verwenden. Speiseabfälle und Essensreste nicht im Revier entsorgen.
- Aufbruch und Decke von Schwarzwild nicht ins Revier zurückbringen, sondern als Abfall entsorgen.
Ausführliche Informationen finden sich im Merkblatt „Schweinepest – Informationen für Jäger“ (PDF, nicht barrierefrei). Ein weiteres Merkblatt steht für Jagdreisen in ASP-Gebiete zur Verfügung: „Informationen für Jagdtouristen“ (PDF, nicht barrierefrei).
Fallwild und Unfallwild muss immer beprobt werden. Die Fundstelle sollte dokumentiert und dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen, insbesondere Bergung und Entsorgung.
Weitere Informationen: „Beprobung von Wildschweinen“ (PDF, nicht barrierefrei).
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Prävention und Vorbereitung auf die ASP sind Aufgaben verschiedener Behörden in Niedersachsen. Die kommunalen Veterinärämter, das LAVES und das Landwirtschaftsministerium arbeiten hierbei eng zusammen. mehr Fragen und Antworten zu Übertragung, Symptomen und vorbeugenden Maßnahmen (PDF, nicht barrierefrei)
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Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und zur aktuellen Lage finden Sie auf folgenden Internetseiten: