Paratuberkulose bei Rindern
Die Paratuberkulose des Rindes ist eine erstmals 1895 an einer norddeutschen Kuh beschriebene und weltweit bei Rindern und anderen Wiederkäuern nachgewiesene verlustreiche Infektionskrankheit. Die Erkrankung kann nicht erfolgreich behandelt werden und hat einen schleichenden, tödlichen Verlauf. In Niedersachsen wurde ein Paratuberkulose-Bekämpfungsprogramm im Jahr 2016 gestartet, um das Vorkommen der Paratuberkulose in Rinderbeständen zu reduzieren. Im Jahr 2018 erhöhte sich die Anzahl der Paratuberkulose-Untersuchungen im LAVES auf insgesamt 295.110 Proben. |
Die Erkrankung Paratuberkulose
Paratuberkulose ist eine meldepflichtige, bakterielle Infektionskrankheit (Erreger: Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis, MAP). MAP wird mit dem Kot erkrankter Tiere ausgeschieden. Da Mykobakterien gegenüber Umwelteinflüssen sehr widerstandsfähig sind, überleben sie im Kot monatelang. Dadurch wird eine Übertragung auf empfängliche Rinder begünstigt. Neben Rindern können auch andere Wiederkäuer wie zum Beispiel Schafe und Ziegen erkranken.
Die Einschleppung des Erregers in einen bislang Paratuberkulose-unverdächtigen Bestand erfolgt in der Regel über Zukauf von (unerkannt) infizierten Tieren. In einem betroffenen Bestand spielt der Kontakt von jungen Kälbern mit dem Kot erwachsener, infizierter Rinder die größte Rolle für die Verbreitung. Kälber in den ersten Lebenswochen und -Monaten sind besonders empfänglich für eine Infektion, weshalb sich Bekämpfungsmaßnahmen auf den Zeitraum um die Geburt konzentrieren. Mit zunehmendem Alter der Tiere sinkt das Infektionsrisiko.
Krankheitserscheinungen bei Rindern
Sichtbare Symptome wie Durchfall und Abmagerung der Tiere treten bei Rindern häufig erst Jahre nach der Infektion auf. Paratuberkulose verläuft chronisch. Sie ist nicht heilbar und endet tödlich.
Die Inkubationszeit (Zeit nach Ansteckung bis zum Auftreten klinischer Symptome) beträgt mehrere Jahre. Aus diesem Grund können infizierte und eventuell den Erreger bereits ausscheidende Tiere lange Zeit unerkannt bleiben und so zu einer Verbreitung der Infektion im Bestand beitragen.
Über einen möglichen Zusammenhang von Paratuberkulose mit der Erkrankung Morbus Crohn des Menschen wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert.
Vorkommen der Erkrankung
In einem betroffenen Bestand findet man oft ca. drei- bis viermal so viele Ausscheider wie klinisch erkrankte Tiere. Über das Ausmaß der Verbreitung in Deutschland liegen keine gesicherten Informationen vor.
Eine niedersachsenweite Auswertung aller vorliegenden blutserologischen Untersuchungsergebnisse von Januar bis September 2018 durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) ergab, dass 7 Prozent aller Betriebe ein Vorkommen von Mycobacterium avium ssp. paratuberculosis (MAP) zwischen 5 und 10 Prozent und dass 8 Prozent der entsprechenden Betriebe ein MAP-Vorkommen von mehr als 10 Prozent aufwiesen.
Diagnostik der Paratuberkulose
Die Infektion kann durch eine Laboruntersuchung von Kot-, Blut-, Milch- oder Organproben über den Nachweis von Antikörpern oder des Erreger MAP festgestellt werden. Die Diagnostik in den Rinderbeständen wird dadurch erschwert, dass ein direkter Erregernachweis bei infizierten Tieren wegen der unregelmäßigen Ausscheidung von MAP nicht immer mit einer Einzeluntersuchung feststellbar ist. Erst in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium erfolgt eine massenhafte und leichter erkennbare Erregerausscheidung. Auch der Nachweis von Antikörpern kann unregelmäßig und ggf. erst zu einem sehr späten Zeitpunkt erfolgreich sein.
Aktuelle Untersuchungsergebnisse
Im Jahr 2018 erhöhte sich die Anzahl der Paratuberkulose-Untersuchungen auf insgesamt 295.110 Proben (2017: 207.745 Untersuchungen).
Während die Blutproben mit 251.463 Einsendungen den größten Probenanteil darstellen, entfielen auf Einzelmilchproben 33.329 Einsendungen sowie auf Sammelmilchproben 10.318 Einsendungen. Positiv getestet wurden 7.156 Blutproben, 939 Einzelmilchproben und 587 Sammelmilchproben.
Eine niedersachsenweite Auswertung aller vorliegenden blutserologischen Untersuchungsergebnisse von Januar bis September 2018 durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) ergab, dass 7 Prozent aller Betriebe ein Vorkommen von Mycobacterium avium ssp. paratuberculosis (MAP) zwischen 5 und 10 Prozent und dass 8 Prozent der entsprechenden Betriebe ein MAP-Vorkommen von mehr als 10 Prozent aufwiesen.
Die Anzahl entsprechender Risikobetriebe ist weiterhin Anlass Maßnahmen zur allgemeinen Reduzierung der Paratuberkulose durchzuführen.
Die Bekämpfung der Paratuberkulose in Niedersachsen
Bereits von 1998 bis 2011 hat es ein freiwilliges Paratuberkulose-Bekämpfungsprogramm in Niedersachsen gegeben. Die Beteiligung war gering und ein Bekämpfungserfolg konnte nicht erreicht werden. Mitte 2016 wurde ein neues MAP-Bekämpfungsprogramm für Rinder von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse aufgelegt. Ziel ist eine MAP-Reduktion anstelle einer Sanierung der Betriebe durch die Verhinderung von Neuinfektionen und die Verbesserung der Biosicherheit. Dadurch soll der Gesundheitsstatus der Rinder verbessert und eine Weiterverbreitung in andere Bestände eingeschränkt werden. Wirtschaftliche Schäden durch Paratuberkulose können in den teilnehmenden Betrieben begrenzt werden. Das Bekämpfungsprogramm stärkt den Verbraucherschutz und den Tierschutz in Niedersachsen. Im Vordergrund der Maßnahmen steht die Erstellung eines betriebsspezifischen Biosicherheitskonzeptes, das jährlich evaluiert und ggf. angepasst wird. Ein solches Konzept spielt über die Paratuberkulose hinaus eine sehr wichtige Rolle für die Gesunderhaltung der niedersächsischen Rinderbestände. Die Bekämpfungsmaßnahmen müssen dauerhaft im Bestand etabliert werden.Wichtige Aspekte bei der Teilnahme am freiwilligen Programm sind eine jährliche Untersuchungsverpflichtung für Rinder über 24 Monate, eine verpflichtende Beratung durch den Haustierarzt für Bestände mit positiv getesteten Rindern sowie die Kennzeichnung positiver Tiere und deren Entfernung aus dem Bestand. Seit Juli 2016 ist eine Teilnahme am Programm möglich. Beihilfen der Tierseuchenkasse werden gewährt für die Probennahme und Diagnostik, für die Entfernung serologisch positiver Tiere aus der Herde innerhalb von 18 Monaten sowie für die Beratung durch den Haustierarzt.
Die Nds. Verordnung zum Schutz der Rinder gegen die Paratuberkulose ist 2017 in Kraft getreten.
Zur effizienten Umsetzung des Niedersächsischen Programms sind Erweiterungen der „HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tiere) vorgesehen. „HIT“ ist die zentrale Tiergesundheitsdatenbank in Deutschland, in der Daten zur Tiergesundheit und Tierbewegungen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen verwaltet und dokumentiert werden.
Da Biosicherheitsmaßnahmen von zentraler Bedeutung für die Bekämpfung der Paratuberkulose sind, wurde in Kooperation mit zahlreichen Institutionen der Leitfaden „Biosicherheit in Rinderhaltungen“ erstellt, der eine detaillierte Anlage zur Paratuberkulose enthält. Auf der Internetseite der Niedersächsischen Tierärztekammer steht der Leitfaden zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen:
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) - Empfehlungen für Hygienemaßnahmen bei der Haltung von Wiederkäuern
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) - Nationales Referenzlabor für Paratuberkulose
- Niedersächsische Tierseuchenkasse - Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis (MAP) in Rinderbeständen
grasende Kuh
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