Fragen und Antworten zur Geflügelpest
Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich.
Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen („wenig krank machenden“) und den hoch pathogenen („stark krank machenden“) Influenzaviren, unterscheiden. Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (zum Beispiel H5N8) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Nur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.
Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich.
Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft.
Wildvögel erkranken häufig selbst nicht an Geflügelpest. In der Vergangenheit war es oftmals so, dass das sich das Ausbruchgeschehen auf bestimmte Arten begrenzte. Wie die menschlichen Grippeviren ändern sich jedoch auch die Influenzaviren der Vögel hinsichtlich ihrer krankmachenden Eigenschaften. So kommt es seit dem Jahr 2020 – insbesondere in den Jahren 2021 und 2022 - zum Massensterben verschiedener Wildvogelarten wie Gänsen, Schwänen, Watvögeln und Kranichen in vielen europäischen Ländern. Verantwortlich hierfür sind bestimmte Geflügelpestviren - die hochpathogenen aviären Influenzaviren des Subtyps H5. Einige Vogelarten, die sich infizieren erkranken, jedoch nicht. So wurde das Virus auch bei gesund erlegten Enten nachgewiesen.
Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiter verbreitet werden.
Geflügelhaltende Betriebe müssen Maßnahmen für die Biosicherheit einhalten. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite Tierseucheninfo Niedersachsen.
Wird die Geflügelpest bei Wildgeflügel nachgewiesen, können die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte ein Aufstallgebot für Hausgeflügel erlassen. Das bedeutet, dass alles Haugeflügel keinen Auslauf mehr ins Freigelände bekommen darf.
Folgende Schutzmaßnahmen können ergriffen werden:
- Kein Kontakt zu Wildvögeln
- Kein Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- Stall vor unbefugtem Zutritt sichern
- Nur Personen in den Bestand lassen, die diesen unbedingt aufsuchen müssen
- Tragen von Schutzkleidung
- Hände und Schuhe vor Betreten des Stalls desinfizieren
- Kein Besuch von anderen Geflügelbeständen
- Guter baulicher Zustand der Stallungen
- Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
- Eierkartons nur einmal verwenden
Falls ein Aufstallgebot erlassen wurde, darf auch dem Geflügel aus Hobbyhaltungen kein Auslauf im Freigelände gewährt werden.
Hobbyhalter mit Geflügel sollten sich hin und wieder auf der Internetseite des eigenen Landkreises informieren. Hier werde nicht nur Bekanntmachungen zu Sperrzonen, sondern auch zusätzliche nützliche Informationen zu jeweiligen Landkreis hinterlegt.
Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden. Zur Überprüfung des Verdachtes auf Geflügelpest entnehmen die Veterinärbehörden Proben. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore gebracht. Bestätigt sich der Verdacht, werden vor Ort Maßnahmen für den Seuchenbetrieb, eine drei Kilometer große Schutzzone und eine zehn Kilometer große Überwachungszone angeordnet.
Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Verbreitung des Virus so gut wie möglich zu verhindern. Darum werden zuerst die Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen der Verdacht des Ausbruchs besteht, geräumt. Das heißt, das vorhandene Geflügel wird tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt.
Gleichzeitig wird alles unternommen, um durch eine optimale Hygiene, Desinfektionsmaßnahmen, Betretungsverbote usw. eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Robert-Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher abgetötet wird.
Grundsätzlich sollten bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch die allgemeinen Hygieneregeln Beachtung finden.
Für eine Übergangszeit von 16 Wochen dürfen Freiland-Eier als solche vermarktet werden, auch wenn die Hühner aufgrund einer behördlichen Anordnung keinen Auslauf ins Freigelände mehr haben.
Bei Bio-Eiern ist es etwas anders: Nach der EU-Öko-Verordnung muss den Tieren ständiger Zugang zu Freigelände gewährt werden, es sei denn tierseuchenrechtliche Anordnungen stehen dem entgegen. Die Eier dürfen trotz Aufstallpflicht weiter als Bio-Eier verkauft werden, den Hühnern muss jedoch im Stall zusätzliches Rauhfutter angeboten werden. Das sind beispielsweise Heu, Grassilage, Maissilage, Luzerneheu oder Kartoffelschalen. Auch bei Bio-Hennen gilt dies nicht unbegrenzt. Hier gibt es keine 16-Wochen-Frist, sondern den Hennen muss insgesamt mindestens ein Drittel ihrer Lebenszeit Auslauf gewährt werden. Wann diese Frist unterschritten wird, kann nur individuell für jede Herde berechnet werden.
Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen die Eier aus Freiland- oder Öko-Haltung als Eier aus Bodenhaltung vermarktet werden.
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.
Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein! Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Veterinäramt oder die Polizei benachrichtigen.