Anzeigepflicht für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren (§ 4 Viehverkehrsverordnung)
Maul- und Klauenseuche in Brandenburg festgestellt Am 10.01.2025 wurde ein Ausbruch der MKS bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich festgestellt. Es handelt sich um den Serotyp 0. Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Die epidemiologischen Ermittlungen zur Eintragsursache laufen. Seitdem gibt es keinen weiteren Ausbruch der Maul- und Klauenseuche
Niedersachsen ist aktuell nicht von Sperrzonen betroffen. Allerdings hat Deutschland durch den Ausbruch den Status „MKS-frei“ verloren. Dies geht mit entsprechenden Handelseinschränkungen einher.
Aufgrund dieser Situation wird von einem deutlich erhöhten Risiko einer Einschleppung des Erregers in nds. Klauentierbetriebe durch überregionale Veranstaltungen mit Nutztieren ausgegangen. Daher sieht das LAVES, als zuständige Behörde für überregionale Veranstaltungen, gemäß § 4 der ViehVerkV folgende Maßnahmen vor:
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Eine erhöhte Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht immer dann, wenn bei Veranstaltungen Pferde aus unterschiedlichen Reit- oder Zuchtställen in Kontakt kommen.
Für den potentiellen Krankheitserreger macht es keinen Unterschied, ob es sich um professionelle pferdesportliche Veranstaltungen oder um Veranstaltungen von Freizeitverbänden handelt.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Veranstalter, der eine reitsportliche Veranstaltung organisiert und öffentlich darauf hinweist, zur Anzeige verpflichtet ist - auch Freizeitverbände!
Welche Pferdeveranstaltungen sind anzeigepflichtig?
- Zucht- und Leistungsprüfungen (Stuten-, Fohlenschauen, Körungen, etc.)
- Pferdesportliche Wettbewerbe (Spring- und Dressurturniere, Vielseitigkeit, Reitpferde- und Eignungsprüfungen, Fahrturniere, Pferderennen, Poloturniere, etc.)
- Reit-/Fahrkurse, Seminare, etc.
- Reitjagden (Schleppjagden, Hubertusjagden, etc.)
- Pferdemärkte, Viehmärkte, Auktionen
- Westernreitturniere, Westernshows (Cutting, Working, etc.), Show- und Galaabende, etc.
- Freizeitreitveranstaltungen (Wanderritte und –fahrten, Wattritte, etc.)
Wie und wo muss angezeigt werden?
Alle Veranstaltungen müssen vom Veranstalter mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Regionale Veranstaltungen (= alle Pferde stammen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt, in dem die Veranstaltung stattfindet) müssen beim Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt, in der die Veranstaltung stattfinden soll angezeigt werden.
Überregionale Veranstaltungen (= Pferde stammen aus ganz Niedersachsen, und/oder aus anderen Bundesländern, und/oder aus anderen Mitgliedsstaaten müssen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Dezernat 32 angezeigt werden.
In beiden Fällen können Sie das Formular zur Anzeige einer Veranstaltung mit Vieh verwenden.
Kontakt
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- LAVES -
Dezernat 32 – Tierseuchenbekämpfung, Task-Force Veterinärwesen
Postfach 92 62
26140 Oldenburg
Tel.:+49 (0) 441 / 57026-276
Fax:+49 (0) 441 / 57026-179
Email: Dezernat32@laves.niedersachsen.de
Besucheranschrift: Stau 75, 26122 Oldenburg