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Schulung "Qualifizierter Dienst" 2025
FORTBILDUNG ZUR TIERGESUNDHEITSÜBERWACHUNG IN AQUAKULTURBETRIEBEN
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL)
i.V.m. § 7 Fischseuchenverordnung
Die Task-Force Veterinärwesen des LAVES plant eine zweitägige Schulung für das Frühjahr 2025:
Termin: 24. bis 25. April 2025
Veranstaltungsort: Waldpädagogikzentrum Weser-Ems und Teichwirtschaft Ahlhorn
Anmeldung:
Bitte senden Sie den Anmeldebogen an: Veranstaltungen_Dez32@LAVES.Niedersachsen.de
Kosten: 200 - 300 Euro (je nach Teilnehmerzahl)
Die Veranstaltung wird voraussichtlich ab einer Teilnehmerzahl von zehn Personen stattfinden. Eine ATF-Anerkennung (voraussichtlich elf Stunden) wird für die Veranstaltung beantragt.
Informationen zur Veranstaltung:
Der EU-Tiergesundheitsrechtsakt (Verordnung (EU) 2016/429 - Animal Health Law - AHL) fordert in Aquakulturbetrieben eine risikobasierte Tiergesundheitsüberwachung, sowie amtliche Kontrollen. Gemäß dieser Verordnung hat der Betreiber eines zulassungspflichtigen Aquakulturbetriebes, Fische, die für bestimmte Seuchen empfänglich sind, in geeigneter Weise untersuchen zu lassen. Hierfür können sie die sog. „Qualifizierten Dienste“ oder „Angehörige der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe“ beauftragen. Es handelt sich um geschulte Tierärzte bzw. von einer zuständigen Behörde ernannte nicht-Tierärzte, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, diese erhalten und weiterentwickeln (Art. 12, AHL).
Diese Eigenkontrollen sind risikobasiert, alle ein, zwei oder drei Jahre durchzuführen (Art. 25, AHL und Art. 6, DelV (EU) 2020/691). Die zuständige Behörde (Veterinäramt) ermittelt das Risikoniveau des Betriebes und teilt dem Tierhalter Näheres zur Überwachung und Kontrollhäufigkeit mit.
Für die Durchführung der Eigenkontrolluntersuchungen besteht ein großer Bedarf an Personal mit spezifischem Wissen. Zweck der Veranstaltung ist es daher, niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte im Hinblick auf die Erkennung und Meldung von Krankheitsverdachtsfällen in Aquakulturbetrieben zu schulen, beziehungsweise bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten aufzufrischen.
Die Inhalte der zweitägigen Schulung umfassen die Vermittlung von Kenntnissen über Wassertierkrankheiten und -seuchen, Untersuchung von Wassertieren, Probenahmen, tierschutzfachliche Aspekte, Biosicherheit, sowie therapeutische Maßnahmen in Aquakulturbeständen. Ein weiterer Schwerpunktpunkt der Fortbildung ist der praktische Teil mit klinischer Untersuchung eines Fischbestandes sowie einer Demonstration der Probenahme für die labordiagnostische Untersuchung. Die beteiligten Institutionen und Programminhalte finden Sie im Programm .