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LAVES schulte Tierärztinnen und Tierärzte für den "Qualifizierten Dienst"

Fortbildung zur Tiergesundheitsüberwachung in Aquakulturbetrieben


"Qualifizierter Dienst - § 7 Fischseuchenverordnung" – diese Schulung veranstaltete die Task-Force Veterinärwesen des LAVES am 15. und 16. März 2019 im Waldpädagogikzentrum Weser-Ems und in der Teichwirtschaft Ahlhorn des Niedersächsischen Forstamtes Ahlhorn.

Nach der Aquakulturrichtlinie 2006/88/EG ist zu gewährleisten, dass in Aquakulturbetrieben eine risikoorientierte Tiergesundheitsüberwachung durchgeführt wird. Durch die Fischseuchenverordnung (FischSeuchV) wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Gemäß dieser Verordnung hat der Betreiber eines genehmigungspflichtigen Aquakulturbetriebes, Fische, die für bestimmte Seuchen empfänglich sind, in geeigneter Weise untersuchen zu lassen (§ 7 Absatz 1 FischSeuchV).

Schulungsraum   Bildrechte: LAVES, Task-Force Veterinärwesen
Schulungsraum (Waldpädagogikzentrum)

Diese "betriebliche Eigenkontrolle" wird durch den sogenannten "Qualifizierten Dienst", das heißt geschulte Tierärzte oder Spezialisten für Wassertiergesundheit, durchgeführt und hat risikoorientiert zu erfolgen. Empfehlungen zur Überwachung und Kontrollhäufigkeit gibt Anhang III Teil B der Aquakulturrichtlinie. Abhängig vom Risikoniveau des Betriebs, teilt die zuständige Behörde (Veterinäramt) dem Tierhalter Näheres zur Überwachung und Kontrollhäufigkeit mit.

Für die Durchführung der Eigenkontrolluntersuchungen besteht ein großer Bedarf an Personal mit spezifischem Wissen. Zweck der Veranstaltung war es daher, niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte im Hinblick auf die Erkennung und Meldung von Krankheitsverdachtsfällen in Aquakulturbetrieben zu schulen beziehungsweise bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten aufzufrischen.

Die Inhalte der zweitägigen Schulung, an der sich neben weiteren Gästen insgesamt 16 Tierärztinnen und Tierärzte aus Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beteiligten, richteten sich nach Anlage 3 der Ausführungshinweise zur Fischseuchenverordnung. Diese Anlage beinhaltet unter anderem das Anforderungsprofil für den "Qualifizierten Dienst". Neben der Vermittlung von Grundlagen zum Recht der Europäischen Union und zum nationalen Recht, stand die Vermittlung von Kenntnissen über Fischkrankheiten und -seuchen, tierschutzfachliche Aspekte und Biosicherheit im Mittelpunkt. Ein weiterer Scpunkt der Fortbildung war der praktische Teil mit einer klinischen Untersuchung des Fischbestandes sowie einer Demonstration der Probenahme für die labordiagnostische Untersuchung.
Teichwirtschaft Ahlhorn - Begehung   Bildrechte: LAVES, Task-Force Veterinärwesen
Teichwirtschaft Ahlhorn - Begehung
Herr von Heydebrand erläutert die Teichbewirtschaftung   Bildrechte: LAVES, Task-Force Veterinärwesen
Der Betriebsleiter Friedrich von Heydebrand erläutert die Teichbewirtschaftung
Neben der Task-Force Veterinärwesen war die Abteilung Fischkrankheiten und Fischhaltung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover und die Teichwirtschaft Ahlhorn an der Durchführung der Schulung beteiligt.
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