LAVES schulte Tierärztinnen und Tierärzte für den "Qualifizierten Dienst"
Fortbildung zur Tiergesundheitsüberwachung in Aquakulturbetrieben
"Qualifizierter Dienst - § 7 Fischseuchenverordnung" – diese Schulung veranstaltete die Task-Force Veterinärwesen des LAVES am 15. und 16. März 2019 im Waldpädagogikzentrum Weser-Ems und in der Teichwirtschaft Ahlhorn des Niedersächsischen Forstamtes Ahlhorn.
Nach der Aquakulturrichtlinie 2006/88/EG ist zu gewährleisten, dass in Aquakulturbetrieben eine risikoorientierte Tiergesundheitsüberwachung durchgeführt wird. Durch die Fischseuchenverordnung (FischSeuchV) wird die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Gemäß dieser Verordnung hat der Betreiber eines genehmigungspflichtigen Aquakulturbetriebes, Fische, die für bestimmte Seuchen empfänglich sind, in geeigneter Weise untersuchen zu lassen (§ 7 Absatz 1 FischSeuchV).
Diese "betriebliche Eigenkontrolle" wird durch den sogenannten "Qualifizierten Dienst", das heißt geschulte Tierärzte oder Spezialisten für Wassertiergesundheit, durchgeführt und hat risikoorientiert zu erfolgen. Empfehlungen zur Überwachung und Kontrollhäufigkeit gibt Anhang III Teil B der Aquakulturrichtlinie. Abhängig vom Risikoniveau des Betriebs, teilt die zuständige Behörde (Veterinäramt) dem Tierhalter Näheres zur Überwachung und Kontrollhäufigkeit mit.
Für die Durchführung der Eigenkontrolluntersuchungen besteht ein großer Bedarf an Personal mit spezifischem Wissen. Zweck der Veranstaltung war es daher, niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte im Hinblick auf die Erkennung und Meldung von Krankheitsverdachtsfällen in Aquakulturbetrieben zu schulen beziehungsweise bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten aufzufrischen.
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