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Betreiber von Aquakulturbetrieben, aber auch Hobbyfischhalter, sind auf Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen vorzuhalten. Der vorliegende Artikel enthält Hinweise und Empfehlungen, wie diese Verpflichtung unter Praxisbedingungen umgesetzt werden kann.
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