Rückstände von Tierarzneimitteln
Allgemein
Tierische Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch sollen frei von pharmakologisch wirksamen Substanzen sein. Um dies zu prüfen wurde auf EU-Ebene entsprechend der Verordnung (EU) 2017/625 der Inhalt eines Kontrollplans festgelegt, der in Deutschland im sogenannten Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) aufgeht. Hierbei handelt es sich um ein seit 1989 jährlich veröffentlichtes Programm, das den vorschriftsmäßigen Einsatz von pharmakologisch wirksamen Stoffen bei lebensmittelliefernden Tieren bei den Schlachthöfen und den landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben überwacht.
Entsprechend der Produktions- und Schlachtzahlen in Niedersachsen wird vorwiegend Probenmaterial von Rindern, Schweinen und Geflügel, aber zum Beispiel auch Schafen, Gänsen sowie Erzeugnissen wie Milch, Eier und Honig untersucht. Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg werden jährlich ungefähr 13.000 Proben auf 14.000 Untersuchungen bearbeitet.
Substanzklassen
Proben aus dem Schlachtbereich werden vorrangig auf zugelassene pharmakologische Substanzen untersucht. In der Verordnung (EU) 37/2010 sind alle zugelassenen Substanzen mit einer Rückstandshöchstmenge für verschiedene Tierarten und Zielgewebe gelistet (MRL). Nach Einsatz eines Tierarzneimittels muss die vorgeschriebene Wartezeit berücksichtigt werden, sodass Rückstände die festgelegten Höchstmengen nicht überschreiten.
Einen Untersuchungsschwerpunkt bei Schlachttierproben bilden neben den antibiotisch wirksamen Substanzen die Schmerzmittel und Entzündungshemmer, sogenannte NSAID (nicht steroidales Antirheumatikum).
Proben aus dem Erzeugerbereich werden vorrangig auf nicht zugelassene Substanzen untersucht. Hierbei handelt es sich um Stoffe mit hormoneller Wirkung, also mögliche Masthilfsmittel.
Untersuchungen
Im LVI Oldenburg werden verschiedene tierische Matrices wie unter anderem Muskel, Leber, Niere, Urin, Blutplasma, Tränkewasser sowie Milch und Eier auf eine Vielzahl an pharmakologisch wirksamen Substanzen untersucht. Hierfür gibt es Screening-Methoden und Methoden zur Absicherung. Der überwiegende Teil der positiven Befunde fällt bei der Screening-Untersuchung auf Multi-Antibiotika auf. Hier werden mit einer Prüfmethode etwa 100 verschiedene Substanzen zum Beispiel aus den Gruppen der Penicilline, Makrolide, Tetracycline, Sulfonamide oder Schmerzmittel erfasst. Jeder positive Rückstandsbefund wird mittels einer Prüfmethode zur Absicherung mittels LC-MS/MS oder LC-HRMS quantifiziert und bestätigt.
Darüber hinaus werden im Fachbereich neben den Proben aus dem NRKP auch noch Absicherungen von auffälligen Hemmstofftests, mit denen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Tier-LMÜV 0,5 Prozent aller geschlachteten Huftiere auf Antibiotika-Rückstände untersucht werden, sowie Untersuchungen im Rahmen von Tierschutzfällen bearbeitet.