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Rückstände von Tierarzneimitteln

Drei Kühe schauen bei bestem Sonnenschein durch die Gitter ihres Kuhstalls. Vor ihnen liegt Silage zum Fressen.   Bildrechte: © Countrypixel – stock.adobe.com

Allgemein

Tierische Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch sollen frei von pharmakologisch wirksamen Substanzen sein. Um dies zu prüfen wurde auf EU-Ebene entsprechend der Verordnung (EU) 2017/625 der Inhalt eines Kontrollplans festgelegt, der in Deutschland im sogenannten Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) aufgeht. Hierbei handelt es sich um ein seit 1989 jährlich veröffentlichtes Programm, das den vorschriftsmäßigen Einsatz von pharmakologisch wirksamen Stoffen bei lebensmittelliefernden Tieren bei den Schlachthöfen und den landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben überwacht.

Entsprechend der Produktions- und Schlachtzahlen in Niedersachsen wird vorwiegend Probenmaterial von Rindern, Schweinen und Geflügel, aber zum Beispiel auch Schafen, Gänsen sowie Erzeugnissen wie Milch, Eier und Honig untersucht. Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg werden jährlich ungefähr 13.000 Proben auf 14.000 Untersuchungen bearbeitet.

Substanzklassen

Proben aus dem Schlachtbereich werden vorrangig auf zugelassene pharmakologische Substanzen untersucht. In der Verordnung (EU) 37/2010 sind alle zugelassenen Substanzen mit einer Rückstandshöchstmenge für verschiedene Tierarten und Zielgewebe gelistet (MRL). Nach Einsatz eines Tierarzneimittels muss die vorgeschriebene Wartezeit berücksichtigt werden, sodass Rückstände die festgelegten Höchstmengen nicht überschreiten.

Einen Untersuchungsschwerpunkt bei Schlachttierproben bilden neben den antibiotisch wirksamen Substanzen die Schmerzmittel und Entzündungshemmer, sogenannte NSAID (nicht steroidales Antirheumatikum).

Proben aus dem Erzeugerbereich werden vorrangig auf nicht zugelassene Substanzen untersucht. Hierbei handelt es sich um Stoffe mit hormoneller Wirkung, also mögliche Masthilfsmittel.

Weiterhin erfolgen Untersuchungen auf Substanzen, die laut Verordnung (EU) 37/2010 als verbotene Substanzen, da toxikologisch relevant, gelistet sind.

Untersuchungen

Im LVI Oldenburg werden verschiedene tierische Matrices wie unter anderem Muskel, Leber, Niere, Urin, Blutplasma, Tränkewasser sowie Milch und Eier auf eine Vielzahl an pharmakologisch wirksamen Substanzen untersucht. Hierfür gibt es Screening-Methoden und Methoden zur Absicherung. Der überwiegende Teil der positiven Befunde fällt bei der Screening-Untersuchung auf Multi-Antibiotika auf. Hier werden mit einer Prüfmethode etwa 100 verschiedene Substanzen zum Beispiel aus den Gruppen der Penicilline, Makrolide, Tetracycline, Sulfonamide oder Schmerzmittel erfasst. Jeder positive Rückstandsbefund wird mittels einer Prüfmethode zur Absicherung mittels LC-MS/MS oder LC-HRMS quantifiziert und bestätigt.

Darüber hinaus werden im Fachbereich neben den Proben aus dem NRKP auch noch Absicherungen von auffälligen Hemmstofftests, mit denen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Tier-LMÜV 0,5 Prozent aller geschlachteten Huftiere auf Antibiotika-Rückstände untersucht werden, sowie Untersuchungen im Rahmen von Tierschutzfällen bearbeitet.

Paragraphenzeichen vor einem Gesetzbuch Bildrechte: grafolux & eye-server

Neues Tierarzneimittelrecht

Am 01.01.2025 tritt die neue Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung-TÄHAV) vom 01.11.2024 in Kraft. Seit dem 28.01.2022 ist die europäische Tierarzneimittelverordnung 2019/6 und das eigenständige nationale Tierarzneimittelgesetz anzuwenden. mehr
Eine junge Wissenschaftlerin schreibt die Ergebnisse ihrer Untersuchung nieder. Sie steht da und blickt interessiert durch das Mikroskop Bildrechte: © Yakobchuk_Olena_stock.adobe.com

Absicherung auffälliger Hemmstoffteste

Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) für Lebensmittel tierischen Ursprungs wird der vorschriftsmäßige Einsatz von Antibiotika und weiteren pharmakologisch wirksamen Stoffen überwacht. mehr
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