Mit der Einrichtung des Rückstandskontrolldienstes (RKD) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ist der Verbraucherschutz in Niedersachsen gestärkt worden. Der Rückstandskontrolldienst wurde im Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung vom 14. Oktober 1996 beschlossen und zunächst in den Bezirksregierungen eingerichtet; mit Gründung des LAVES, am 1. Juli 2001, ist er hier in einem Fachdienst etabliert worden.
Der Rückstandskontrolldienst (RKD) nimmt landesweit eine koordinierende, beratende und auswertende Funktion bezüglich der Rückstandsüberwachung wahr. Eine zentrale Aufgabe des RKD ist die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKP). Es handelt sich dabei um ein vorgegebenes, stichprobenweise durchzuführendes Rückstandsüberwachungsprogramm für Lebensmittel tierischer Herkunft. Dieses Programm wird in der gesamten Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt. Die Beprobung umfasst alle der Lebensmittelgewinnung dienenden lebenden und geschlachteten Tiere sowie Primärerzeugnisse vom Tier wie Milch, Eier und Honig.
In diesem Zusammenhang koordiniert der Rückstandskontrolldienst gemeinsam mit den Veterinärinstituten des LAVES die zentrale niedersachsenweite Probenanforderung an die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden und führt in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle zur Koordinierung und Erfassung von Rückstandskontrollen in Lebensmitteln tierischer Herkunft (ZERL) des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine zentrale Erfassung und Auswertung positiver Rückstandsbefunde durch.
Den zuständigen kommunalen Behörden (Landkreise, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter vor Ort) dient der RKD als beratende Stelle, wie zum Beispiel bei der Frage, welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn es positive Rückstandsbefunde gibt.
Weitere Aufgabenschwerpunkte des Rückstandskontrolldienstes sind die Mitwirkung bei der Ursachenermittlung zu speziellen Rückstandsbelastungen sowie die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden beispielsweise in Form von fachlichen Stellungnahmen.
Neues Rückstandsrecht
Zur Ablösung der Richtlinie 96/23/EG liegen diverse EU-Verordnungen im Entwurf vor. Nach Inkrafttreten dieser Verordnungen wird das
Handbuch für die Durchführung des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) in Niedersachsen (PDF, nicht barrierefrei) vollständig überarbeitet. Die
Delegierte Verordnung (EU) 2019/2090 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 enthält besondere Vorschriften über amtliche Kontrollen und Maßnahmen im Falle positiver Rückstandsbefunde bei pharmakologisch wirksamen Stoffen und gilt mit Wirkung vom 14.12.2019 (siehe auch
Abbildung 1 Überschreitung der Höchstmengen (MRL) pharmakologisch wirksamer Stoffe und
Abbildung 2 Vorschriftswidrige Behandlung )