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Vergrämung lästiger Tiere am Haus

Manche Tiere dürfen aus Gründen des Artenschutzes nicht bekämpft werden. Hier kommt in einigen Fällen eine Vergrämung infrage. „Vergrämen“ bedeutet, es dem Tier ungemütlich zu machen, ohne ihm zu schaden, sodass es sich freiwillig einen anderen Platz zum Leben sucht. Für den Marder und die Spitzmaus bietet sich eine solche Möglichkeit. Weitere Informationen zu geschützten Tierarten, wie Fledermäuse und Schwalben, am Haus und im Garten.

Marder

Ein junger Baummarder mit braunem Fell und weißem Kragen sitzt auf einem abgebrochenem Baum.   Bildrechte: © bennytrapp - stock.adobe.com

Reparatur der Einstiegslöcher

Als empfehlenswerteste Methode bei der Vergrämung von Mardern hat sich das Verschließen von Einstiegslöchern erwiesen. Dabei gibt es folgendes zu beachten:

  • Unbedingt außerhalb der Jungenaufzucht! (meist März bis Juni)
  • Es dürfen keine Tiere eingeschlossen werden.
  • Zuerst immer ein Ausgang offen lassen - vor allem, wenn die Arbeiten tagsüber ausgeführt werden.
  • Begleitende Vergrämung über spezielle Duftstoffe kann hilfreich sein.
  • Zur dauerhaften Vergrämung gibt es bislang keine hundertprozentig sicheren Verfahren - Einstiegslöcher verschließen ist am empfehlenswertesten.

Aufstiegsmöglichkeiten auf das Dach verhindern

Marder können bis zu zwei Meter weit springen. Deswegen bieten sich folgende Maßnahmen an, um dem Tier Zugang zum Dacht zu verwehren:

  • Bäume zurückschneiden
  • Fallrohre absichern (Abwehrkragen)
  • Vordächer und Garagen sichern, soweit möglich

Einstiegsmöglichkeiten verschließen

  • Lose Dachschindeln reparieren
  • Fenster schließen oder mit Gitter versehen
  • Verschließen aller Öffnungen im Dachbereich mit Gitterabdeckungen, gelochten Blechen und Firstendscheiben

Nachbehandlung

  • Reinigung, Desinfektion und Geruchsneutralisation des befallenen Bereiches sollte möglichst Fachpersonal durchführen.
  • FFP2-Maske, Einmalanzug und Handschuhe tragen.

Ergebnis

  • Der Marder zieht aufgrund des Geruches und der Störungen kurzfristig aus.
  • Bei seiner Rückkehr kommt er nicht mehr auf das Dach hinauf beziehungsweise findet keinen Weg ins Innere.
  • Der Marder sucht sich einen anderen Schlafplatz.

Spitzmaus

  Bildrechte: ©LAVES/Beinke
Spitzmaus (Soricidae)

Zeitraum

  • Spitzmäuse leben meist nur im Herbst und Winter in von Menschen genutzten Gebäuden.
  • Sie ziehen normalerweise im Frühjahr wieder aus.
  • Eine Vergrämung sollte vor dem Herbst starten, um zuwandernde Spitzmäuse abzuschrecken.
  • Sollten den Winter über Spitzmäuse zum Beipiel in die Zwischenwand eingewandert sein, sollten sie bis zu ihrem Auszug geduldet werden.

Reinigung

  • Waren den Winter über zum Beispiel Spitzmäuse in der Zwischenwand, kann diese geöffnet und die verschmutzte Dämmung ersetzt werden.
  • Verschmutzte Bereiche reinigen.
  • FFP2-Maske, Einmalanzug und Handschuhe tragen.
  • Vorbeugend können prädestinierte Hohlräume mit Pfefferminzöl behandelt werden.

Einstiegsmöglichkeiten verschließen

  • Fenster schließen oder mit Metallgaze versehen
  • Verschließen aller Öffnungen im Bodenbereich (zum Beispiel mit gelochten Blechen oder Metallgaze)
  • Türen geschlossen halten
  • erneute Zugangsmöglichkeiten verhindern (regelmäßige Kontrolle aller Maßnahmen)

Ergebnis

  • Vorhandene Spitzmäuse ziehen im Frühjahr von alleine wieder aus.
  • Im Herbst kommen die Spitzmäuse nicht ins Haus hinein und werden zusätzlich durch den Geruch abgeschreckt.


Weitere Informationen zu geschützten Tierarten am Haus und im Garten.

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