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Tier- und Artenschutz

Ein junger Baummarder mit braunem Fell und weißem Kragen sitzt auf einem abgebrochenem Baum. Bildrechte: © bennytrapp - stock.adobe.com

Vergrämung lästiger Tiere am Haus

Viele Tiere, die uns lästig sind, dürfen aus Schutzgründen nicht bekämpft werden. Hier kommt in einigen Fällen eine Vergrämung infrage. „Vergrämen“ bedeutet, es dem Tier ungemütlich zu machen, ohne ihm zu schaden, sodass es sich freiwillig einen anderen Platz zum Leben sucht. mehr

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Geschützte Tierarten am Haus und im Garten - Bekämpfung verboten!

Manche Tiere werden in Siedlungsnähe als lästig empfunden, dürfen aber nicht bekämpft werden, da sie unter Schutz stehen oder dem Jagdrecht unterliegen. Wir gehen beispielhaft auf Arten ein, die am häufigsten an privaten Häusern vorkommen. mehr

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Tierschutzgerechte Schadnagerbekämpfung

Es stellt sich immer häufiger die Frage, wie eine tierschutzgerechte Schadnagerbekämpfung nach aktuellem Tierschutzgesetz (TierSchG) auszusehen hat. mehr

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