Rattenbekämpfungsverordnung im Lande Niedersachsen
(PDF, 0,73 MB)
Leitfaden zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen, 6. Auflage
(PDF, 1,27 MB)
Aktuelles Tierschutzgesetz (TierSchG)
(PDF, 0,11 MB)
Ein Rattenbefall offenbart sich sehr bald nach der Ansiedlung. Trittsiegel, Kot, Rattenwechsel, Baue, Nagespuren oder Beobachtung verraten die Anwesenheit der Nager.
Die Trittsiegel der Haus- und Wanderratte (sie zählen taxonomisch gesehen zu den Langschwanzmäusen) und die Trittsiegel der anderen Mäuseartigen unterscheiden sich deutlich durch ihre Größe. Der Schwanz der Wanderratte ist nur schwach bemuskelt und wird beim Laufen nachgeschleppt. Dadurch ist die Schleifspur des Schwanzes in Staub, Schlamm und Ähnlichem gut zwischen den Trittspuren sichtbar.
Alle einheimischen Mäuse (dazu gehören sowohl Langschwanzmäuse als auch Wühlmäuse) haben an allen Hinterpfoten fünf Zehen, wobei der dritte mittlere Zeh am längsten ist. Bei den Vorderpfoten sieht man meist nur vier Zehen, da der Fünfte nur rudimentär ausgebildet ist (Zehenformel: 4+ / 5).
Rattenkot findet sich im gesamten Rattenrevier – also vor den Bauten, auf den Laufwegen, bei den Futterplätzen und als Duftstoffmarkierungen an exponierter Lage, zum Beispiel auf aus Fließgewässer herausragenden Steinen. Frischer Kot ist weich, glänzend und braun. Alte Kotbrocken sind matter, fast schwarz und oft sehr hart. Sie haben eine durchschnittliche Länge von etwa 1,5 Zentimeter, sind an einem Ende abgerundet und am anderen oft etwas zugespitzt.
Eine einzelne Wanderratte scheidet jährlich zirka 0,5 Liter Urin und 2000 Gramm Kot aus.
Die Nager legen Laufwege zwischen Nahrung, Wasser und Nest an. Im Freien sind die Laufwege glattgelaufene Bahnen aus festgetretenem Schmutz.
Wanderratten graben häufig Erdbauten mit einer oder mehreren Öffnungen im Freien. Bevorzugte Plätze hierfür sind Böschungen, unter Bodendeckern, an Mauern und unter Gehwegplatten. Belegte Bauten sind frei von Spinnenweben. Eine andere Möglichkeit, belaufene Bauten von unbelaufenen Bauten zu unterscheiden, wäre das Verschließen der Baueingänge, um zu kontrollieren, ob sie von den Nagern wieder geöffnet werden. Die Bauten sind gewöhnlich nicht tiefer als 50 Zentimeter.
Teilweise findet man in unmittelbarer Nähe der Nahrungsquelle (zum Beispiel Müllbehälter) steil in den Erdboden hineinführende Röhren, die blind enden. Bei Störung beziehungsweise Gefahr nehmen die Ratten diese als Deckungslöcher an.
Um an die Nahrung zu gelangen, können Material wie zum Beispiel Holz, Kunststoffe (Mülltonnen), Blei, Aluminium und so weiter zernagt werden. Ermöglicht wird dies durch die große Härte der Nagezähne, die je nach Alter zwischen 3,5 und 5,5 auf der Härteskala liegen. Nussschalen besitzen zum Beispiel eine Härte um 2,5, Eisen beginnt ab 4,0.
Ratten stehen unter den Zwang nagen zu müssen, da ihre Schneidezähne ständig nachwachsen – sonst wäre Verhungern die Folge.
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Rattenbekämpfungsverordnung im Lande Niedersachsen
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Leitfaden zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen, 6. Auflage
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Aktuelles Tierschutzgesetz (TierSchG)
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