Kommunale Rattenkontrollen
Kontrollen von Rattenbekämpfungsmaßnahmen
Gemäß niedersächsischer Rattenbekämpfungsverordnung (Rattenverordnung) sowie unter Beachtung der Kurortverordnung (Kurort VO) ist im Zuge der großräumigen Rattenbekämpfungsmaßnahmen die Kontrolle über den Status der „praktischen Rattenfreiheit“ für die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten vorgesehen.
Diese Qualitätskontrollen, welche für die 107 niedersächsischen staatlichen anerkannten Kur- und Erholungsorte (Stand 25.10.2022) bindend sind, werden vom Fachbereich Schädlingsbekämpfung geplant und durchgeführt. Sollten die Anforderungen der Kontrollen nicht erfüllt werden, muss die Schadnagerbekämpfung solange fortgesetzt werden, bis sich der gewünschte Erfolg einstellt.
Kontrolliert werden sowohl die Kanalisation als auch befallsgefährdete Freilandstellen wie zum Beispiel Bachläufe, Müll- und Containerplätze, Kläranlagen und so weiter. Wenn etwa in der Kanalisation eine Belegung nötig ist, wird diese mit wirkstofffreien Ködern durchgeführt, um eine reine Befallsanalyse durchzuführen. Die Bekämpfung der Ratten obliegt dem zuständigen Schädlingsbekämpfer.
Sollten die Anforderungen der Kontrollen nicht erfüllt werden, muss die Schadnagerbekämpfung solange fortgesetzt werden, bis sich der gewünschte Erfolg einstellt und die praktische Rattenfreiheit bescheinigt werden kann.
Auswirkungen wie das hier sichtbare Absacken von Pflasterungen können durch regelmäßige Kontrollen verhindert werden.
Regelmäßige Überprüfungen
Die Kontrollen erfolgen bei Luftkur-, Erholungs- und Küstenbadeorten (zum Beispiel Nordseebädern) auf Anforderung alle drei Jahre und jedes Jahr bei Kurorten, zum Beispiel bei Kurheilbädern, Heilbädern und Nordseeheilbädern.
Im Rahmen einer Fragebogenaktion im Sommer 2008 wurden die Städte und Gemeinden Niedersachsens erstmals über die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte vom LAVES gebeten, Auskunft über die Rattenbekämpfung in ihrem Bereich zu geben. Ziel der Untersuchung war es, eine Vorstellung davon zu gewinnen, in welchem Umfang, mit welchen Mitteln und Verfahren die Rattenbekämpfung in den Städten und Gemeinden in Niedersachsen durchgeführt wird.
Seitdem erhebt das LAVES die Daten bei jeder Kontrolle per Fragebogen. Mit der Datenlage wird ein Gesamtbild der aktuellen Situation erfasst. Die Gemeinden unterstützen mit diesen Angaben das LAVES in Bezug auf eine erfolgreiche Rattenkontrolle in Niedersachsen und in Bezug auf weiterführende Erkenntnisse, die den Einsatz von Wirkstoffen fachgerecht gestalten beziehungsweise deren Risiko für die Umwelt minimieren.
Rückschau
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 51 Kontrollen großräumiger Rattenbekämpfungsmaßnahmen in Kurorten und Luftkurorten durchgeführt. Die Beanstandungsquote lag bei 17,6 Prozent (neun Nachkontrollen waren notwendig und eine Nachkontrolle benötigte eine zweite Nachkontrolle).
Seit Januar 2020 wird seitens des LAVES im Gutachten an die Gemeinden (in Kopie an das Gesundheits- und Veterinäramt) auf unsachgemäße Verwendung von wirkstoffhaltigen Ködern in den untersuchten Kanälen während der Kontrollen hingewiesen. Das können ungesicherte, nicht entfernte beziehungsweise alte, in der Vergangenheit nicht entfernte, Köder mit Wirkstoff sein oder auch Köder, die für den Einsatzbereich in der Kanalisation nicht zugelassen sind.
Die unsachgemäße Anwendung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach Gefahrstoffverordnung dar. Die „gute fachliche Anwendung“ besagt, dass wirkstoffhaltiger Köder in Wasserableitungssystemen vor dem Verdriften gesichert beziehungsweise der Kontakt des Köders mit dem Wasser verhindert werden muss. Weiterhin müssen nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme Köder und gegebenenfalls tote Nager fachgerecht entsorgt werden, um Primär- und Sekundärvergiftungen vorzubeugen.
Rattenspuren im Kanal
Rattenbekämpfungsverordnung im Lande Niedersachsen
(PDF, 0,73 MB)
Leitfaden zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen, 6. Auflage
(PDF, 1,27 MB)
Aktuelles Tierschutzgesetz (TierSchG)
(PDF, 0,11 MB)