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Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich

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Bei genauerer Betrachtung der Gesetzes-, Richtlinien- und Vorschriftenlandschaft in der Europäischen Union und in Deutschland wird offensichtlich, dass es „die Schädlingsbekämpfung“ nicht gibt. „Schädlingsbekämpfung“ wird umgangssprachlich vielmehr als Sammelbegriff von Aktionen gegen unerwünschte Organismen in einem mehr oder weniger definierten Bereich verwendet.

Je nachdem wo und gegen welche Organismen welches Gut mit Hilfe von Schädlingsbekämpfungsmitteln zu schützen ist, unterliegt die Schädlingsbekämpfung verschiedenen Regularien: Entweder denen des Pflanzenschutzes oder denen des Bereiches, der außerhalb des Pflanzenschutzes anzusiedeln ist und sich als „Schutz durch Biozide“ umschreiben lässt. Bei dieser Betrachtungsweise fallen in den letzten Bereich Maßnahmen, die dem Holzschutz und Materialschutz dienen und natürlich der Schutz der Gesundheit von Mensch oder Tier im Hygienebereich.

Auf die Schädlingsbekämpfung im Hygienebereich, dem auch die Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich zuzuordnen ist, wird zurzeit noch sowohl in einer von der Europäischen Union im Jahr 1998 erlassene Biozidrichtlinie, die ab dem 01.09.2013 durch die bereits am 07.07.2012 in Kraft getretene europäische Biozidverordnung ersetzt wird, als auch im nationalen Recht Bezug genommen.


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