Osterfeuer: Gefahr für Wildtiere und Insekten
Während der Osterfeiertage ist es hierzulande in vielen Orten Tradition, ein Osterfeuer zu entzünden, um nach altem Brauch den Winter zu vertreiben und ihn sprichwörtlich zu „verbrennen“.
Oft wird schon viele Tage oder Wochen vor dem Fest das Brenngut aus Baum- und Strauchschnitt gesammelt und aufgeschichtet. Diese Osterfeuerhaufen können jedoch für Wildtiere und Insekten zum Verhängnis werden: Mäuse, Igel, Kröten und Kaninchen sowie Vögel und Insekten nutzen das aufgetürmte Material gerne als Unterschlupf oder Brutstätte. Beim Entzünden des Feuers kann dieser vermeintlich sichere Ort zur tödlichen Falle werden, da keine Fluchtmöglichkeiten für die Tiere bestehen oder sie sich zurückziehen und ducken anstatt zu fliehen.
Daher sollten im Vorfeld – noch vor dem Entzünden des Feuers – einige Regeln beachtet werden.
- Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) rät, das Brenngut erst am Tag des geplanten Osterfeuers aufzuschichten. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, ist eine vorsichtige und vollständige Umschichtung der Materialien am Tag des Osterfeuers möglichst kurz vor dem Entzünden angebracht, um die Tiere zu vertreiben.
- Das Aufschichten sollte insbesondere im unteren Bereich so locker wie möglich erfolgen.
- Zudem sollte beim Aufschichten des Brennguts auf genügenden Abstand zu Bäumen, Sträuchern, brennbaren Sitzgelegenheiten (wie Strohballen) und Häusern geachtet werden, damit durch Funkenflug kein unerwarteter Schaden eintritt. Zu nah am Osterfeuer stehende Pflanzen könnten auch durch die Strahlungswärme des Feuers beschädigt werden.
- Nur trockenes Holz gehört in den Osterfeuerhaufen. Wird zusätzlich Müll verbrannt, wie etwa Kunststoff, können giftige Dämpfe entstehen. Landet Gartenabfall oder feuchtes Laub im Osterfeuer, verstärkt das die Rauchentwicklung enorm.
Achtung: Je nach Wohnort gelten unterschiedliche Vorschriften für das Entfachen eines Osterfeuers. In einigen Städten und Gemeinden reicht eine Anmeldung des Feuers aus, in anderen fällt zusätzlich eine Gebühr sowie eine Überprüfung durch die Feuerwehr an. Daher sollten sich Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig in der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung informieren.