Bewertung der Fischfauna in Fließgewässern
Ziel der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG WRRL, Richtlinie 2000/60/EG) ist es, dass alle Gewässer bis 2015 zumindest den „guten ökologischen Zustand" erreichen. Die Bewertung der Gewässer erfolgt über verschiedene biologische, chemisch-physikalische und hydromorphologische (unter anderem Durchgängigkeit) Qualitätskomponenten.
Erstmals wird dabei auch die Fischfauna als Bewertungskomponente herangezogen, wobei die bewertungsrelevanten Kriterien zur Einstufung eines Gewässers in einen ökologischen Zustand ebenfalls durch die EG WRRL vorgeschrieben sind: Zusammensetzung und Häufigkeit der Arten, typspezifische störungsempfindliche Arten und Altersstruktur der Fischgemeinschaft. Die Bewertung der ökologischen Gewässerzustände erfolgt durch den Vergleich aktueller Befischungsdaten mit einer gewässerspezifischen Referenzzönose, die den potenziell natürlichen Zustand widerspiegelt.