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Fischfang in Fischwegen

In Fischwegen ist der Fang von Fischen gemäß Paragraf 49 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds.FischG) verboten.

Für wissenschaftliche Zwecke und Funktionskontrollen kann der fischereikundliche Dienst gemäß Paragraf 49 Absatz1 Satz 2 Nds.FischG Ausnahmen zulassen.

Anträge auf Ausnahmegenehmigung zum Fang von Fischen in Fischwegen wären zu richten an:

  • LAVES
    Dezernat Binnenfischerei
    Eintrachtweg 19
    30173 Hannover
Reuse im Einlauf des Fischweges in Rüningen an der Oker

Reuse im Einlauf des Fischweges in Rüningen an der Oker

Hier können die Erfassungsbögen (Einzelerfassung-Reusenfang, Zusammenfassung-Reusenfang, Fangprotokoll Elektrofischerei cm-genau) jeweils als Excelarbeitsblatt heruntergeladen werden:

  bifi-fischfang in fischwegen-erfassungstabelle
(XLS, 0,05 MB)

  Erfassungsbogen Fischfang in Fischwegen - Zusammenfassung (PDF nicht barrierefrei)
(PDF, 0,17 MB)

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