Fischfang in Fischwegen
In Fischwegen ist der Fang von Fischen gemäß Paragraf 49 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds.FischG) verboten.
Für wissenschaftliche Zwecke und Funktionskontrollen kann der fischereikundliche Dienst gemäß Paragraf 49 Absatz1 Satz 2 Nds.FischG Ausnahmen zulassen.
Anträge auf Ausnahmegenehmigung zum Fang von Fischen in Fischwegen wären zu richten an:
- LAVES
Dezernat Binnenfischerei
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
Reuse im Einlauf des Fischweges in Rüningen an der Oker
Hier können die Erfassungsbögen (Einzelerfassung-Reusenfang, Zusammenfassung-Reusenfang, Fangprotokoll Elektrofischerei cm-genau) jeweils als Excelarbeitsblatt heruntergeladen werden:
bifi-fischfang in fischwegen-erfassungstabelle
(XLS, 0,05 MB)
Erfassungsbogen Fischfang in Fischwegen - Zusammenfassung (PDF nicht barrierefrei)
(PDF, 0,17 MB)