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Förderung

Das Land Niedersachsen gewährt ab 2024 Zuwendungen nach der

  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
  • sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur in Niedersachsen (Runderlass des ML vom 26.01.2024 102.3-65341-898/2023).

Hinweis:

Für die Umsetzung der Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist seit dem 01.03.2025 ausschließlich die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) zuständig. Bislang waren in Niedersachsen drei Bewilligungsbehörden für die Bearbeitung von Förderanträgen im Rahmen des EMFAF zuständig, darunter auch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Um die Beantragung und Abwicklung von Fischereifördermaßnahmen zu vereinfachen ist künftig die LWK alleinige Bewilligungsbehörde.

Informationen zu den Förderungen und Antragsunterlagen erhalten Sie bei der LWK Geschäftsbereich Förderung; Fachbereich Agrarförderung.

Nachfolgend der Link zur Internetseite „Binnenfischerei und Aquakultur“ innerhalb des Internetauftritts der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: <https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/42563_Binnenfischerei_und_Aquakultur>


Ansprechpartnerin

Silke Emmel

Fischereiförderung, Fördermaßnahmen EMFAF

silke.emmel@lwk-niedersachsen.de


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