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Förderung

Das Land Niedersachsen gewährt ab 2024 Zuwendungen nach der

  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
  • sowie der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur in Niedersachsen (Runderlass des ML vom 26.01.2024 102.3-65341-898/2023).

Bewilligungsbehörde für die Förderbereiche Aquakultur, Binnenfischerei sowie Schutz und Entwicklung der Wasserfauna und -flora ist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst.

Die Förderrichtlinie steht rechts in der Infospalte als Download zur Verfügung.

Das Antragsformular für die Förderung der Aquakultur finden Sie nebst Anlagen ebenfalls rechts in der Infospalte zum Download.

Anträge zur Förderung von Vorhaben nach Nummer 2.1.1. a) (Diversifizierung und neue Einkommensquellen) und 2.2.1 a) – f) (produktive Investitionen in der Aquakultur) der Förderrichtlinie (siehe Infospalte) sind über die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen - Fachbereich Fischerei - einzureichen!

Das Antragsformular für die Förderung der Binnenfischerei wird zeitnah ebenfalls als Download zur Verfügung gestellt. Bis dahin kann das Antragsformular ausschließlich per EMAIL (dezernat34@laves.niedersachsen.de) angefordert werden.

Euromünze Bildrechte: grafolux & eye-server

Förderung von Aalbesatz

Informationen zur Aalbesatzförderung mehr
Extensive Bewirtschaftungsweise des Karpfens in Form eines Karpfenteiches Bildrechte: Dr. Henner Neuhaus, IFF Cuxhaven

Umweltdienstleistungen in Karpfenteichwirtschaften

Das Land Niedersachsen zahlt Ausgleichsleistungen für Einkommensverluste in Karpfenteichwirtschaften, die durch einen Unterhaltungsmehraufwand für den Erhalt der Teichwirtschaften oder durch fischfressende Tiere entstehen können. mehr
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