Rechtliche Grundlagen
Die Binnenfischerei wird durch die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer geregelt.
Das Fischereirecht ist ein durch Artikel 14 Grundgesetz geschütztes eigentumsgleiches Recht und es steht in der Regel dem jeweiligen Gewässereigentümer zu.
Im Wesentlichen wird die Binnenfischerei in Niedersachsen durch folgende Rechtsgrundlagen geregelt:
- Niedersächsisches Fischereigesetz vom 1. Februar 1978 (Niedersächsisches GVBl. Nummer 7, Seite 81), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Niedersächsisches GVBl. Seite 115)
- Verordnung über die Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiordnung) vom 6. Juli 1989 (Niedersächsisches GVBl. Nummer 28/1998, Seite 289)
- Ausführungsbestimmung zum Niedersächsischen Fischereigesetz (AB-Nds.FischG) vom 1. März 1978 (Niedersächsisches MBl. Seite 400)
- Richtlinien für die Verpachtung von Fischereirechten des Landes Niedersachsen vom 5. November 1982 (Niedersächsisches MBl. Nummer 74/1982, Seite 2177)
- rechtliche Grundlagen und weitere Informationen zur Förderung fischereilicher Maßnahmen mit EU- und Landesmitteln finden Sie im Artikel „Förderung Binnenfischerei“