Bewertung des ökologischen Zustands niedersächsischer Gewässer anhand ihrer Fischfauna
Vor dem Hintergrund der Erstellung des zweiten Bewirtschaftungsplanes zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) erfolgte eine Bewertung des ökologischen Zustands der Gewässer auf Ebene der sogenannten Wasserkörper. Für alle Gewässer Niedersachsens wurden durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ca. 1.720 Wasserkörper festgelegt, die jeweils einheitliche Abschnitte eines Gewässers umfassen und als wasserwirtschaftliche Bewirtschaftungseinheit dienen.
Von den 1.021 anhand der Fischfauna bewerteten Wasserkörpern (Fließgewässer und Seen) verfehlen etwa 85 % das geforderte Ziel des „guten ökologischen Zustands“ (Abbildung 1). Dabei gelten für Wasserkörper, die als „stark verändert“ ausgewiesen wurden, geringere Ziele. Sie müssen das „gute ökologische Potenzial“ erreichen. Für alle Wasserkörper, die dieses Ziel nicht erreichen, sind geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes bzw. Potenzials zu ergreifen.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Ziele der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL, Richtlinie 2000/60/EG) sind der Schutz, die Verbesserung und der Erhalt des ererbten Gutes Wasser. Dazu sollen alle Gewässer bis 2015 den "guten ökologischen Zustand" bzw. das "gute ökologische Potenzial" erreicht haben. Die Bewertung der Gewässer erfolgt über verschiedene biologische, chemisch-physikalische und hydromorphologische Qualitätskomponenten.