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Die Honigsaison 2024 geht zu Ende

Die Varroa-Bekämpfungssaison beginnt


Varroa-Milben   Bildrechte: © O. Boecking/LAVES
Varroa-Milben

Fast überall ist die „Honig-Saison-2024“ inzwischen endgültig beendet. Nur für Spättrachtimker heißt es noch geduldig abwarten. In den Heidegebieten gibt es nach den Regenereignissen Hoffnung auf eine gute Besenheideblüte. Ob die Heide dann aber auch tatsächlich „honigt“, hängt letztlich weiterhin vom Wetter ab.

Imkernde im Norden sind von Melezitose-Honig verschont worden

Vor Kurzem häuften sich auch bei uns Anfragen zu Melizitose-Honig, weil vor allem im Süden Deutschlands Imker und Imkerinnen massive Probleme mit „Zementhonig“ hatten. So wird Honig genannt, der aufgrund hohen Melezitose-Anteils schnell in den Waben auskristallisiert und sich nicht mehr schleudern lässt. Melezitose ist wie alle Zuckerarten ein Kohlenhydrat, genauer ein Trisaccharid (Dreifachzucker), der von Läusen ausgeschieden wird und vornehmlich in der Zeit der Waldhonig-Tracht auftreten kann. Das geschieht insbesondere bei einem Massenauftreten der großen Schwarzen Fichtenrindenlaus (Cinara piceae), die diese Melezitose ausscheidet. Ist der Melezitose-Anteil im Honig hoch, kommt es zur schnellen Kristallisation. Ist das der Fall, weisen die Trachtvölkern zunächst teils massive tägliche Zunahmen auf. Dann aber kommt ein Abwandern der Völker zur Vermeidung des Eintrages von Melizitose-haltigem Honigtau schon zu spät. Daher wird „Zementhonig“ bei den Imkern gefürchtet. Der Honig eignet sich nicht zur Überwinterung. Er muss also den Völkern entnommen werden.

Ideen und Ratschläge, wie man mit dem festen Honig in den Waben verfahren soll, gibt es viele. Inzwischen aber besteht Konsens, alle Versuche diesen Honig auflösen zu wollen und im Volk umtragen zu lassen, eignen sich nicht. Es sollten eher auch keine Deckelwachsschmelzer für die Verwertung von Zementhonigwaben eingesetzt werden, denn das führt womöglich zu einer sensorischen Veränderung und Auffälligkeiten in der Konsistenz des so gewonnenen Honigs. Diese stehen im Konflikt mit den Vorgaben der Honigverordnung [§ 2 i.V.m. Anlage II (1): „Honig darf mit Ausnahme von Backhonig keinen fremden Geschmack oder Geruch aufweisen, … oder so stark erhitzt worden sein, dass die Enzyme erheblich oder vollständig inaktiviert wurden“]. Hierbei geht es rechtlich nicht um die Grenzwerte der Qualitätsparameter, sondern um die Veränderung gegenüber dem Ursprungsprodukt.

Stattdessen sollten die Zementhonig-Waben den Völkern entnommen, kühl, trocken und bienendicht gelagert werden. Diese können im folgenden Frühjahr den Jungvölkern als Futtervorrat zugehängt werden.

Was ist jetzt zu tun?

» wenn nicht schon geschehen, müssen die Wirtschaftsvölker abgeerntet,

» die Futterversorgung der Jung- und Altvölker im Blick behalten werden,

» es gilt Räuberei zu vermeiden,

» der Varroabefalls-Status muss ermittelt werden.

Futterversorgung der Jung- und Altvölker im Blick behalten

Beim Abernten der Wirtschaftsvölker gilt die grundsätzliche Regel, dass der Honig unterhalb des Absperrgitters den Bienen gehört und dort belassen werden sollte. Dennoch besteht Gefahr, dass die Völker nach der Wegnahme der Honigräume an Futtermangel leiden können. Wer also jetzt den letzten Honig aus den Honigräumen erntet, oder schon geerntet hat, muss die Futterversorgung bei jedem Einzelvolk im Blick behalten.

Denken Sie beim Abernten und auch beim Füttern unbedingt daran, die Zeit der „Räuberei“ ist eingeläutet und die wird bekanntlich durch unvorsichtiges Arbeiten an den eigenen Bienen ausgelöst. Ernten Sie die Völker entweder in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden ab. Füttern sollten Sie in den Abendstunden.

Besonderes Augenmerk benötigen nach wie vor die Jungvölker, die ja noch weiter bis zur Überwinterungsstärke wachsen sollen. Das heißt, sie benötigen stete Futtergaben und Erweiterungswaben bzw. Rähmchen mit Mittelwänden solange sie noch bauen.

Das Wichtigste jetzt: der Varroabefalls-Status der Völker muss jetzt zur Ermittlung der Schadschwellen erfasst werden

Bislang galt es mit Beginn der Bienen-Saison 2024 das Varroa-Populationswachstum in den Wirtschaftsvölkern durch biotechnische Verfahren (regelmäßiges Drohnenbrutschneiden und die Erstellung von Jungvölkern) einzudämmen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt sich zunächst einen Überblick über den derzeitigen Varroa-Befallsgrad der eigenen Völker zu verschaffen. Wer das nicht tut, der imkert im „Blindflug“, denn die medikamentöse Bekämpfung der Varroamilbe sollte nach dem Schadschwellenprinzip erfolgen:

- legen Sie für die Dauer von drei Tagen eine Varroa-Diagnosewindel unter ihre Völker und zählen Sie dann den natürlichen Milbentotenfall aus. Daraus kann dann der Milbenfall pro Tag errechnet werden;

- erst bei einem natürlichen Milbenfall von über zehn Varroamilben pro Tag bei den Wirtschaftsvölkern beziehungsweise bei über fünf Varroamilben pro Tag bei den Jungvölkern bedarf es einer medikamentösen Varroa-Behandlung.

Diese kritischen Schadschwellen werden zum jetzigen Zeitpunkt bei Völkern derjenigen Imkerinnen und Imker eher selten überhaupt erreicht, die

- 1.) mit wenigen Milben in ihren Völkern das Jahr 2024 begonnen haben, weil sie eine effiziente Winterbehandlung im Dezember 2023 durchgeführt haben;

- 2.) in diesem Jahr regelmäßig Drohnenbrut ausgeschnitten und

- 3.) Jungvölker zur Varroa-Reduzierung aus ihren Wirtschaftsvölker erstellt haben. Genauso, wie wir das über unsere Infobriefe empfehlen.

Bei den Jungvölkern ist jetzt die kritische Schadschwelle von täglich mehr als 5 Milben eher unwahrscheinlich, da diese zwischenzeitlich, als sie brutfrei waren, wirksam gegen die Varroamilben behandelt wurden. Eine unter Umständen nötige weitere Behandlung der Jungvölker sollte frühestens im September stattfinden, da die Brut sonst negativ in ihrer Entwicklung geschädigt werden könnte. Die Jungvölker müssen noch weiter wachsen, um eine ausreichende Überwinterungsstärke zu erreichen.

Wirtschaftsvölkern, die womöglich die Varroa-Schadschwelle von täglich mehr als zehn Milben im natürlichen Totenfall jetzt schon erreicht haben, kann mit dem Konzept „Teilen & Behandeln“ gegengesteuert werden. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in unserer fünfteiligen Videoserie auf unserem YouTube-Kanal.

Für alle Wirtschaftsvölker, die die Schadschwelle (noch) nicht erreicht haben, gilt es jetzt erst einmal nach dem Abernten die Völker mit kleinen Futtergaben weiter zu führen.

Im nächsten Infobrief erklären wir Ihnen dann, wie man eine Varroabekämpfung Anfang/Mitte August elegant mit einer Spätsommerpflege der Wirtschaftsvölker kombinieren kann.

Wenden Sie sich gerne an uns falls Rückfragen bestehen: poststelle.ib-ce@laves.niedersachsen.de


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