Liste der nach Tabakerzeugnisgesetz in Niedersachsen registrierten Betriebe (PDF, nicht barrierefrei)
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Nach dem Tabakerzeugnisgesetz registrierte Firmen in Niedersachsen
§ 22 des Tabakerzeugnisgesetzes fordert, dass für den grenzüberschreitenden Fernabsatz von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern (E‐Liquids) an Verbraucherinnen und Verbraucher eine Registrierung bei den Überwachungsbehörden erfolgt.
Die Registrierung ist zum einen bei der zuständigen Behörde in dem Mitgliedstaat vorzunehmen, in dem die Firma ansässig ist, zum anderen bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden. Letzteres gilt auch für Firmen, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind und solche Produkte in der Europäischen Union in den Verkehr bringen.
In Deutschland sind die Überwachungsbehörden der Bundesländer die zuständigen Behörden für die Registrierung sowie die Kontrolle des Vorliegens eines Altersüberprüfungssystems.
In Niedersachsen werden Registrierungen und Überprüfungen des Altersprüfungssystems
- von der örtlich zuständigen kommunalen Behörde vorgenommen, wenn sich der Ort der Geschäftstätigkeit in Niedersachsen befindet,
- vom LAVES vorgenommen, wenn sich der Ort der Geschäftstätigkeit in einem anderen Mitgliedstat der Europäischen Union oder außerhalb des Gebietes der Europäischen Union befindet.
Für die Registrierung steht ein Antragsformular auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Verfügung. Der ausgefüllte Registrierungsantrag kann direkt an die zuständige Behörde übermittelt werden oder zentral an das BVL in Berlin gesendet werden.
Das nach § 22 Absatz 1 Nr. 1 Tabakerzeugnisgesetz geforderte Altersprüfungssystem muss dazu geeignet sein, beim Verkauf zu kontrollieren, ob der/die bestellende Verbraucher/in das Mindestalter aufweist, das für den Erwerb der Erzeugnisse in dem jeweiligen Mitgliedstaat vorgeschrieben ist.
Die registrierten Verkaufsstellen werden in einer Liste zusammengefasst und veröffentlicht.
Die Tabelle zum Download an der Seite erfasst alle Firmen, die einen Registrierungsantrag in Niedersachsen gestellt haben und in die Liste aufgenommen wurden.
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Registrierung:
Frau Dr. Hartl
Tel. 0531/6804-313
Oder verwenden Sie folgendes Kontaktformular.
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Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung.
Datenschutzbeauftragter des
Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
datenschutz@laves.niedersachsen.de