Hinweise zum Probenversand (PDF, nicht barrierefrei)
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Hinweise zum Versand von Proben an das LAVES
Für flüssige Stoffe (inklusive Tierkörper et cetera) gilt:
(i) (einem) flüssigkeitsdichtem Primärgefäß(en);
(ii) einer flüssigkeitsdichten Sekundärverpackung;
(iii) und einer Außenverpackung.
Für feste Stoffe gilt:
(i) (einem) staubdichten Primärgefäß(en);
(ii) einer staubdichten Sekundärverpackung;
(iii) und einer Außenverpackung.
Bei flüssigen Proben (inklusive Tierkörper et cetera) muss sich zwischen Primär- und Sekundärgefäß aufsaugendes Material befinden und Röhrchen müssen gegen Bruch geschützt werden.
Die Außenverpackungen müssen folgendermaßen gekennzeichnet werden:
- Im Falle einer freigestellten Veterinärmedizinischen Probe mit der Aufschrift „Freigestellte veterinärmedizinische Probe“
- Im Falle einer Probe, die der Kategorie B zuzuordnen ist (Verpackungsvorschrift P650) „Biologischer Stoff Katergorie B“ (Buchstabenhöhe mindestens sechs Millimeter) und daneben eine Raute mit einer Mindestkantenlänge von 50 Millimeter und der Aufschrift UN3373
Wie die Ausgestaltung der Außenverpackung erfolgen muss, sollten Sie bei Ihrem individuellen Transporteur (zum Beispiel DHL, TNT et cetera) erfragen. Die Vorschriften sind aber auch beim Transport von Probenmaterial in Privat- oder Dienstfahrzeugen und so weiter zu beachten.