Zulassungspflichtige Betriebsarten
Grundsätzlich benötigen alle Betriebe eine Zulassung, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs in den Verkehr bringen oder Sprossen erzeugen.
Ausgenommen sind Betriebe, die lediglich
- Primärproduktion betreiben
- Transporttätigkeiten durchführen
- Erzeugnisse lagern, deren Lagerung keiner Temperaturregelung bedarf
- bestimmte Einzelhandelstätigkeiten durchführen
Betriebe, die unter den Einzelhandelsbegriff fallen und deren Abgabe von Lebensmitteln tierischer Herkunft eine nebensächliche Tätigkeit auf lokaler Ebene darstellt, sind von der Zulassungspflicht befreit.
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Anliegende Betriebsarten fallen unter die Zulassungspflicht, sofern nicht eine der o. a. Ausnahmen greifen. (Hinweis: Diese Liste ist nicht abschließend):
Fleisch:
- Schlachtbetriebe
- Zerlegungsbetriebe
- Landwirtschaftliche Betriebe, in denen Schlachtungen vorgenommen werden (Ausnahmen: siehe oben)
- Betriebe, die Hackfleisch/ Faschiertes, Fleischzubereitungen oder Seperatorenfleisch herstellen
- Betriebe, die Fleischerzeugnisse herstellen
- Wildverarbeitungsbetriebe
Lebende Muscheln:
- Versandzentren
- Reinigungszentren
Fischereierzeugnisse
- Gefrier- und Fabrikschiffe
- Krabbenkutter
- Betriebe, die Fischereierzeugnisse herstellen
Milch- und Milcherzeugnisse
- Betriebe, die aus Rohmilch wärmebehandelte Milch sowie Milcherzeugnisse herstellen
- Betriebe, die Milcherzeugnisse aus bereits verarbeiteten Milcherzeugnissen herstellen (z. B. Butter aus pasteurisierter Sahne, Käse aus pasteurisierter Milch oder Milchpulver)
- Milchsammelstellen
Eiprodukte
- Eivorbehandlungsbetriebe
- Eiaufschlagbetriebe
- Eiverarbeitungsbetrieb
- Eikochbetriebe
- Eierpackstellen
Froschschenkel und Schnecken
- Betriebe, die Froschschenkel und Schnecken zubereiten und/ oder verarbeiten
Ausgelassene tierische Fette und Grieben
- Betriebe, die die Rohstoffe sammeln, lagern oder verarbeiten
Magen und Blasen
- Betriebe, die Blasen, Därme und Mägen behandeln
Gelatine
- Betriebe, die die Rohstoffe sammeln
- Betriebe, die Speisegelatine herstellen
Kollagen
- Betriebe, die die Rohstoffe sammeln
- Betriebe, die Kollagen herstellen
Sprossen
- Betriebe, die Sprossen erzeugen
Besondere Betriebskategorien
- Betriebe, in denen obrige Erzeugnisse wiederumhüllt werden, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit in Verbindung mit anderen Tätigkeiten wie Zerschneiden oder Zerlegen erfolgt
- Kühllager, die Lebensmittel tierischer Herkunft kühl oder gefroren lagern
- Großmärkte, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs herstellen
- Cash & Carry Märkte, sofern die Lebensmittel nicht direkt an den Endverbraucher abgegeben werden
- Gemeinnützige Küchen und Großküchen, die Lebensmittel nicht direkt an den Endverbraucher abgeben
Zusammenfassend können Sie anhand eines Fließschemas prüfen, ob Ihr Betrieb eine Zulassung benötigt.
Viele Fleischverarbeitungsbetriebe fallen unter die Zulassungspflicht.